Information zur Schließung des achtsemestrigen Bachelorstudiengangs und zur Abnahme von Prüfungen

Der achtsemestrige Bachelorstudiengang Psychologie wird zum Ende des Wintersemesters 2024/25 (31. März 2025) geschlossen. Das bedeutet, dass über diesen Zeitpunkt hinaus regulär keine Prüfungen mehr in diesem Studiengang abgenommen werden.

Wenn Sie Ihr Studium zum Ende des Wintersemesters 2024/25 noch nicht abgeschlossen haben und noch Prüfungen ablegen müssten, haben Sie die Möglichkeit, an das Studierendensekretariat einen Antrag auf Verlängerung der Einschreibung zu stellen.

In diesem Antrag müssen Sie

  • nachweisen, dass Sie das Studium aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen (siehe Rahmenprüfungsordnung § 38) verlängern
  • erläutern, mit welchem Zeitplan Sie das Studium innerhalb von maximal zwei Semestern beenden werden.

Ihr Antrag kann abgelehnt werden.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Studienzeit oder auf die Abnahme von Prüfungen über den 31. März 2025 hinaus.

Wenn Ihr Antrag ausreichend begründet ist und genehmigt wird, bietet das Institut in Einzelfällen Prüfungen an, allerdings nur bis spätestens zum 31. März 2026.

02.07.2024