Prüfungstermine

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Planung der Prüfungstermine. Sobald die Prüfungstermine des Semesters geplant sind, werden sie hier unverbindlich bekannt gegeben. Zudem können Sie hier nachlesen, wie die Planung der Prüfungstermine erfolgt und welche Rahmenbedingungen das Institut dabei berücksichtigt. 

 

Vorläufige Prüfungstermine

Hier sind nur unverbindliche Termine angegeben. Die verbindlichen Termine finden Sie im Selbstbedienungsportal. Diese werden spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit dort bekannt gegeben.
 

Planung Prüfungstermine

Hier finden Sie einen Überblick über die Planung der Prüfungstermine. Die zeitlichen Angaben sind die des  Sommersemesters. Im Wintersemester ist der Ablauf gleich und zeitlich entsprechend. 

Wir planen Prüfungstermine möglichst überschneidungsfrei und möglichst mit mehrtätigem Abstand für die Regelprüfungen in den einzelnen Studierendensemestern. Bei Wiederholungsprüfungen und anderen Abweichungen vom Studienverlaufsplan lässt sich eine höhere Dichte an Prüfungen leider nicht immer vermeiden. 

Digitale Prüfungen können beim ePrüfungszentrum in der Zeit vom 1. März bis 15. April beantragt werden, die Rückmeldung durch das ePrüfungszentrum erfolgt ab Mitte April. Für digitale Klausuren ist nach Vorlesungsende ein Zeitraum von drei Wochen vorgesehen, ein weiterer zweiwöchiger Zeitraum im September. 

Zudem gibt es weitere zeitliche, personelle und räumliche Einschränkungen, die bei der Planung der Termine berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise hängt die Verfügbarkeit von Prüfer*innen von Konferenzen, Schulferien und anderen Verpflichtungen ab. Für viele Prüfungen müssen Aufsichtspersonen oder Beisitzende koordiniert werden. Die Durchführbarkeit digitaler Prüfungen hängt von Prüfungen anderer Fächer ab. Zudem planen wir Prüfungen nach Möglichkeit so ein, dass während der vorlesungsfreien Zeit Praktika in Vollzeit durchgeführt werden können, ohne sie für Prüfungen unterbrechen zu müssen.

Welche formalen Vorgaben gibt es für die Planung der Prüfungstermine?


Die Rahmenprüfungsordnung der Universität Greifswald trifft folgende Festlegungen zu den Prüfungsterminen:

§ 20 
(4) Die Termine für Klausuren sind nach Möglichkeit so zu koordinieren, dass kein*e Studierende*r mehr als eine Klausur pro Tag zu schreiben hat.

§ 36
(1) Prüfungen werden im Regelfall nach Beendigung der Lehrveranstaltungen angeboten; (…) Der genaue Zeitpunkt der Prüfung wird durch das Zentrale Prüfungsamt spätestens in der letzten Woche der Vorlesungszeit, bei Klausuren und Hausarbeiten mindestens jedoch vier Wochen vor der Prüfung, verbindlich über das an der Universität Greifswald vorgehaltene elektronische Verfahren bekannt gegeben. (...) Wiederholungsprüfungen finden (…) im Regelfall im darauffolgenden Semester statt und können auch zu Beginn des Semesters durchgeführt werden. (…) Eine gesonderte Ladung der zu Prüfenden erfolgt nicht.

Weitere Informationen zu Prüfungen und Abläufen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes unter “Rund um die Prüfungen”. 

 

Fragen und Antworten

Die Prüfungstermine pro Studierendenkohorte planen wir möglichst mit Abstand zwischen den einzelnen Prüfungen. Wir können aber keine verbindliche Zusage machen, dass Sie beispielsweise nur eine Prüfung pro Woche haben.

Insbesondere dann, wenn Sie nicht nach dem Musterstudienplan studieren und Prüfungen aus verschiedenen Fachsemestern in einem Prüfungszeitraum ablegen möchten, kann es passieren, dass Ihre Prüfungen dichter zusammenliegen. 

Es ist nicht möglich, alle Prüfungen am Institut mit größerem zeitlichen Abstand zu planen. Dies ergibt sich schon rein rechnerisch aus der Anzahl der Modulprüfungen (allein 20 Prüfungen im Bachelorstudiengang) und aus der Anzahl der vorlesungsfreien Wochen. Zudem müssen wir bei der Planung Ausschlusstermine der Prüfer*innen berücksichtigen, die vorgegebenen Zeitfenster des ePrüfungszentrums, freie Zeiträume für Praktika – und auch Zeiten für Urlaub für Studierende und Prüfende. 

Auch wenn wir uns um möglichst große Abstände bemühen, besteht kein formaler Anspruch auf einen bestimmten Prüfungsabstand.

Die Rahmenprüfungsordnung sieht vor, dass Wiederholungsprüfungen im folgenden Semester angeboten werden. Studierende können einen Wiederholungstermin im gleichen Semester beantragen (§ 40 RPO). Dieser Wiederholungstermin würde nicht für eine Person, sondern für die gesamte Studierendenkohorte angeboten werden. Bei schriftlichen Klausuren würde dies beispielsweise die Neuerstellung einer Klausur bedeuten. Deswegen und wegen des organisatorischen Aufwandes ist nicht sicher, dass Prüfende einem solchen Antrag auf Wiederholungsprüfung stattgeben. 

Wir versuchen, Prüfungstermine am Ende der vorlesungsfreien Zeit zu vermeiden. Vor allem dann, wenn für das Semester Praktika vorgesehen sind. Prüfungsform und Prüfungsmodalität werden von den Prüfenden festgelegt. Prüfungstermine setzen die zeitliche Verfügbarkeit der Prüfenden voraus.

Zudem müssen bei der Planung der Prüfungstermine verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, die eine optimale Verteilung aller Prüfungstermine für alle Studierenden und alle Prüfenden unwahrscheinlich macht. Die Gewährung individueller Prüfungstermine ist nicht möglich.

Wenn Sie einen triftigen („nicht von Ihnen zu vertretenden“) Grund wie ein Auslandssemester oder ein Praktikum vorbringen können, haben Sie die Möglichkeit, eine elektronische Fernprüfung zu beantragen (s. § 22a RPO). Dieser Antrag muss während der Anmeldefrist für die Prüfungen an den Prüfungsausschuss gerichtet und beim Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden. Dem Antrag kann stattgegeben werden, wenn die Prüfer*innen zustimmen. Bitte holen Sie diese Zustimmung vor der Antragstellung ein und fügen Sie diese dem Antrag bei. Erfahrungsgemäß sind mündliche Prüfungen leichter als Fernprüfungen einzuplanen.

Das ist während der Anmeldefrist und bei Klausuren und mündlichen Prüfungen bis 10 Tage vor der Prüfung ohne Nennung von Gründen möglich. Weitere Informationen dazu hier: Prüfungsabmeldung (Rücktritt)

Während der Anmeldephase können Sie sich im Selbstbedienungsportal selbständig abmelden. Nach Ablauf der Anmeldephase müssen Sie sich für den Rücktritt an das Zentrale Prüfungsamt wenden. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes darüber, wie die 10 Tage genau berechnet werden. Dort finden Sie auch Informationen zum Rücktritt wegen Krankheit oder anderer „nicht zu vertretender“ Gründe.


Haben Sie Fragen zur Planung der Prüfungstermine? Bitte richten Sie Ihre Fragen an pruefungsausschuss-psychuni-greifswaldde