
Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Das Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist nach den Vorgaben des PsychThG und der PsychThApprO gestaltet und bildet Studierende optimal für eine psychotherapeutische Berufstätigkeit aus. Hierbei möchten wir nicht nur Wissen und fachliche Kompetenzen vermitteln, sondern unsere Studierenden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und der Ausbildung einer psychotherapeutischen Identität begleiten und unterstützen.
Im Studium werden verfahrensspezifische und -übergreifende Modelle zur Erfassung von Störungen und Interventionen über die gesamte Lebensspanne von der Schwangerschaft bis ins hohe Alter hinweg integrativ vermittelt. Das Hauptziel des Studiums besteht darin, dass unsere Studierenden ein umfassendes Verständnis für das komplexe Fachgebiet der Klinischen Psychologie und Psychotherapie erlangen, die relevanten Handlungskompetenzen der Psychotherapie praxisbasiert (insb. mit Schauspielpersonen und realen Patient*innen) erlernen sowie eine Begeisterung für die Psychotherapiepraxis und -forschung entwickeln.
Ein Leitmotiv im Studiengang ist die gelebte Verfahrensvielfalt über die gesamte Lebensspanne. Studierende finden gute Rahmenbedingungen vor, um unterschiedliche wissenschaftlich anerkannte Verfahren und Methoden kennenzulernen, sich zu orientieren und herauszufinden, welche Richtung ihrem Menschenbild und ihrer therapeutischen Haltung am ehesten entspricht. Mit dem Masterabschluss sind die Studierenden daher optimal auf die reformierte Approbationsprüfung sowie eine anschließende psychotherapeutische Weiterbildung vorbereitet.
An der Gestaltung des Masters federführend beteiligt sind der Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie der Lehrstuhl für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und -psychotherapie.
Mehr zum Psychologiestudium in Greifswald auf unserem Instagram-Account:
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Weitere hilfreiche Links:
Informationen zur Bewerbung
Termine und Fristen
Fachstudienberater*in
Studiengangsbroschüre
Module
1. Psychologische Vertiefungsmodule
- Psychologische Diagnostik und Begutachtung
- Forschungsmethoden
- Wissenschaftliche Vertiefung in psychologischen Grundlagen (Kognitive und Biologische Psychologie, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Emotions- und Sozialpsychologie)
2. Spezifische Module der Klinischen Psychologie und Psychotherapie
- Krankheits- und Verfahrenslehre
- Angewandte Psychotherapie
- Berufsqualifizierende Tätigkeit II
- Qualitätssicherung und Selbstreflexion
3. Berufspraktische Elemente
- Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung
- Angewandte ambulante Praxis (Berufsqualifizierende Tätigkeit III) in der ambulanten und (teil)stationären Versorgung
Zulassung und Bewerbung
Voraussetzung:
Approbationskonformer, dreijähriger Bachelor Psychologie oder ein äquivalenter Bachelorstudiengang, der die Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 04.03.2020 erfüllt.
Der absolvierte Bachelorstudiengang Psychologie muss über die berufsrechtliche Anerkennung verfügen.
Nachweis:
Bachelorzeugnis oder Bescheinigung der Hochschule
Wenn das Bachelorzeugnis die berufsrechtliche Anerkennung/Konformität mit der Approbationsordnung nicht ausweist, muss eine Bescheinigung der Hochschule, an der der Bachelorabschluss erworben wurde, eingereicht werden (Anerkennungsformular).
Vorgehen für Bewerber*innen aus einem Studiengang ohne berufsrechtliche Anerkennung oder mit einem ausländischen Bachelorabschluss:
Voraussetzung für die Zulassung zum Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist ein Bachelor mit berufsrechtlicher Anerkennung, der die Vorgaben der Approbationsordnung erfüllt (siehe § 8 PsychThApprO).
Dazu gehören inhaltlich:
- Grundlagen der Psychologie
- Grundlagen der Pädagogik
- Grundlagen der Medizin
- Grundlagen der Pharmakologie
- Störungslehre
- psychologische Diagnostik
- allgemeine Verfahrenslehre
- präventive und rehabilitative Konzepte
- wissenschaftliche Methodenlehre
- Berufsethik und -recht
sowie drei Praktika, die die in der PsychThApprO festgelegten Bedingungen erfüllen müssen (siehe §§ 13-15 PsychThApprO).
Die berufsqualifizierende Tätigkeit I muss beispielsweise unter Betreuung von Psychotherapeut*innen erfolgen, die in Deutschland approbiert wurden.
In einigen Modulen muss zudem die Anwesenheit nachgewiesen werden (Anwesenheitspflicht).
Wenn der von Ihnen studierte Bachelorstudiengang die berufsrechtliche Anerkennung (noch) nicht hat, Sie aber sicher sind, dass die in der PsychThApprO genannten Inhalte vollständig gelehrt wurden und auch die Praktika approbationskonform durchgeführt wurden, reichen Sie bitte ebenfalls die Bescheinigung der Hochschule (siehe Formular) ein sowie ergänzend die Übersichtstabelle über die Inhalte Ihres absolvierten Studiengangs (Anlage Anerkennungsformular).
Hinweis:
Nach dem Abschluss des Masterstudiums müssen Sie sich beim Landesprüfungsamt zur psychotherapeutischen Prüfung anmelden. Das Landesprüfungsamt entscheidet aufgrund der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen über die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung und die Erteilung der Approbation.
30 % der Plätze werden nach der Bachelornote vergeben, wobei eine Höchstzahl von 60 Punkten erreicht werden kann (für eine 1,0). Die genaue Auflistung der Punkte, die Sie für Ihre Bachelornote erhalten können, finden Sie in der Auswahlsatzung.
70 % der Plätze werden nach der Bachelornote (höchstens 60 Punkte) und nach zusätzlichen Kriterien (höchstens 30 Punkte) kombiniert vergeben.
Die 30 Punkte für die zusätzlichen Kriterien setzen sich folgendermaßen zusammen:
a) 10 Punkte bei Nachweis von mindestens 34 Leistungspunkten im Bereich wissenschaftliches Arbeiten und psychologisch-statistische Methodenlehre
Hierunter fallen Module wie Statistik, Methodenlehre (o. Forschungsmethodik, Quantitative Methoden), das Experimentalpsychologische Praktikum (o. empirisches Praktikum, Forschungspraktikum, Forschungsorientiertes Praktikum), wobei es sich bei letzterem um eine Lehrveranstaltung handelt.
Module im Bereich Psychologische Diagnostik (Testtheorie, Testkonstruktion) werden hier nicht anerkannt. Ebenfalls nicht anerkannt werden die Bachelorarbeit oder das Modul Einführung in die Psychologie.
Für den Bereich wissenschaftliches Arbeiten werden Module anerkannt, in der die Grundlagen und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt werden (wissenschaftliches Schreiben, Präsentieren).
b) 10 Punkte bei Nachweis der Lehre von Open-Science-Inhalten
Um dieses Kriterium zu erfüllen, schreibt unsere Auswahlsatzung fest, dass mindestens der Begriff „Open Science“ in der Prüfungs- und Studienordnung des von Ihnen studierten Studiengangs aufgeführt sein muss.
Wenn Sie Lehrveranstaltungen besucht haben, in denen Open-Science-Inhalte vermittelt wurden, dies aber (noch) nicht explizit in der Modulbeschreibung aufgeführt ist, können Sie bei der Bewerbung eine Bescheinigung Ihrer Lehrperson hochladen, dass Open-Science-Inhalte in der Lehrveranstaltung vermittelt wurden. Diese Bescheinigung sollte eine Aufzählung der vermittelten Open-Science-Inhalte beinhalten.
c) 10 Punkte beim Nachweis eines Forschungspraktikums im Umfang von mindestens 6 LP, zusätzlich zum Empirisch-Methodischen Praktikum.
Wenn Sie eine Lehrveranstaltung mit der Bezeichnung
Experimentalpsychologisches Forschungspraktikum
Forschungsorientiertes, experimentelles Praktikum
Forschungsorientiertes Praktikum I
Empirisch-Experimentelles Forschungspraktikum oder mit einem ähnlichen Namen
belegt haben, erkennen wir Ihnen diese Lehrveranstaltung unter Punkt a) Methodenlehre an. Diese Lehrveranstaltung kann nicht gleichzeitig als Forschungspraktikum anerkannt werden.
Für die 10 Punkte unter Punkt c) müssen Sie ein Forschungspraktikum nachweisen, das Sie unter der Betreuung eines/einer Psychologen*in in einer Forschungseinrichtung/einem Institut z. B. im Rahmen eines Drittmittelprojekts absolviert haben.
Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester in den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist nur in das 3. Semester möglich.
Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass Sie in einem Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule studiert haben, der die Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotheraupeut*innen erfüllt und berufsrechtlich anerkannt ist.
Für eine Einstufung in das 3. Fachsemester müssen Sie 60 Leistungspunkte erbracht haben und die folgenden Module im angegebenen Umfang absolviert haben:
- Psychologische Diagnostik und Begutachtung (mindestens 7 LP)
- Forschungsmethoden (mindestens 6 LP)
- Krankheits- und Verfahrenslehre (mindestens 11 LP)
- Qualitätssicherung und Selbstreflexion (mindestens 4 LP)
- Berufsqualifizierende Tätigkeit II (BQT II, mindestens 15 LP).
Bewerbungsfrist für das 1. Fachsemester: 11. Mai bis 15. Juli 2026
Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester (Quereinstieg): 1. August bis 15. September 2026
Bewerbungsseiten der Universität
Forschungsschwerpunkte der Psychologie in Greifswald
Durch die enge Zusammenarbeit der beiden Lehrstühle für Klinische Psychologie und Psychotherapie (Erwachsenenalter sowie Kindes- und Jugendalter) mit dem Zentrum für Psychologische Psychotherapie der Universität Greifswald (ZPP), in dem auch ein Großteil der praktischen Ausbildung erfolgt, wird die Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen im Rahmen unseres „Psychotherapy-Lab“ direkt mit der aktuellsten praxisbezogenen Psychotherapieforschung und evidenzbasierter patient*innenorientierter Lehre verzahnt. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, jeder*jedem Patient*in die bestmögliche psychotherapeutische Behandlung zukommen zu lassen. Unsere Studien fokussieren deshalb sowohl auf die Untersuchung der zentralen Wirkmechanismen als auch auf positive wie negative Behandlungseffekte. Das Herzstück unserer Greifswalder Forschung am ZPP bildet derzeit das „Greifswalder Psychotherapie Navigator System“ (GPNS). Dieses Monitoring-System ermöglicht uns nicht nur die Erhebung individueller Daten zum Therapieverlauf, sondern soll unseren Psychotherapeut*innen detailliertes Feedback über den Behandlungsverlauf sowie evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für die Anpassung ihres Vorgehens an die Hand geben. Im Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie sollen die relevanten Handlungskompetenzen aller wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden sowohl in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen als auch Erwachsenen gelehrt werden, um diese langfristig auch im ZPP zu implementieren und im Rahmen der personalisierten Psychotherapie zu beforschen.
Über Forschung und Lehre hinaus ist für uns auch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung (Third Mission) ein zentrales Anliegen. Im Rahmen der Initiative „Gemeinsam für psychische Gesundheit“ (GPG) implementieren wir Psychotherapieprojekte, die die aktuellen Krisen adressieren (wie z.B. interkulturelle Psychotherapie und deren Erforschung).
Studieren in Greifswald
Die Universität Greifswald ist nicht nur eine der ältesten Universitäten Deutschlands, sondern auch eine der besten für das Studium der Psychologie.
Der Studiengang in Greifswald zeichnet sich durch seine exzellente fachliche Konzeption, seine kleinen Kohorten und das gute Verhältnis von Studierenden zu Dozierenden aus. Dadurch erhalten die Studierenden eine persönliche Betreuung und haben die Möglichkeit, enger mit den Dozentinnen und Dozenten zusammenzuarbeiten. Die Studierenden profitieren zudem von einer individuellen Unterstützung bei der Entwicklung ihrer fachlichen und methodischen Kompetenzen.
Greifswald als Stadt ist sehr familienfreundlich und bietet eine hohe Lebensqualität. Die kurzen Wege und die persönliche Note der Stadt tragen dazu bei, dass sich die Studierenden schnell einleben und sich zuhause fühlen können. Die Stadt hat auch ein lebendiges Kulturleben und bietet zahlreiche Veranstaltungen und Festivals, wie beispielsweise das Musikfestival „Nordischer Klang“ oder das interkulturelle Festival „Polenmarkt“.
Insgesamt bietet Greifswald nicht nur beste Bedingungen für ein erfolgreiches Studium der Psychologie an der Universität, sondern auch zahlreiche Freizeitaktivitäten und Möglichkeiten sich einzubringen.
Fragen und Antworten
Einen einheitlichen Numerus Clausus gibt es nicht. Die Plätze werden über ein Punktesystem in zwei Quoten vergeben. Für 70 % der Plätze (Kombinationsquote) zählt vor allem die Bachelornote (bis zu 60 Punkte). Hinzu kommen bis zu 30 Zusatzpunkte für fachliche Leistungen im Bachelorstudium – je 10 Punkte für ein Forschungspraktikum, einen Schwerpunkt in wissenschaftlichem Arbeiten und Methoden sowie nachgewiesene Open-Science-Inhalte. Diese Zusatzpunkte können die Note ausgleichen. Die übrigen 30 % der Plätze werden allein nach der Bachelornote vergeben.
Ein Beispiel aus dem Wintersemester 2025/2026: In der Kombinationsquote lag die Grenze bei 60 Punkten, d. h. Bewerber*innen wurden zugelassen, wenn sie 60 Punkte hatten. Mit 50 Punkten für z. B. die Note 1,5 und 10 Zusatzpunkten hat man diese Punktzahl erreicht, ebenso mit 40 Punkten für eine 2,0 und beispielsweise 20 Zusatzpunkten. Mit einer Note von 2,5 kann man diese Punktzahl erreichen, wenn man 30 Zusatzpunkte in der Kombinationsquote hat. Bei der Vergabe der 30% der Studienplätze nur nach der Bachelornote wurden alle Bewerber*innen mit mindestens 1,2 zugelassen.
Da das Verfahren in dieser Form erstmals zum Wintersemester 2025/2026 angewandt wurde, sind diese Werte ein Anhaltspunkt, aber keine feste Größe für künftige Semester. Die genauen Regelungen und früheren Grenzwerte finden Sie hier.





