Anwesenheitspflicht
In den folgenden Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang Psychologie und im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie gilt Anwesenheitspflicht; Sie dürfen nicht mehr als 20 % der Veranstaltung versäumen. Bei 14 Veranstaltungsterminen in einem Semester wären das drei Termine.
Modul H: Forschungsmethoden
Empirisch-Methodisches Praktikum
Modul M: Klinische Psychologie/Störungslehre
Seminar Vertiefung Psychopathologie
Modul O: Berufsethik und Berufsrecht
Seminar Rechtliche Grundlagen für Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen
Modul P: Psychologische Diagnostik
Seminar Einführung in die Testtheorie und Testkonstruktion
Oberseminar Ausgewählte diagnostische Verfahren
Modul S: Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie
Seminar Erkennen psychischer Störungen
Seminar Evidenzbasierte Psychotherapeutische Verfahren und Methoden und deren Weiterentwicklung
Seminar Psychotherapeutische Kompetenzen
Modul T: Klinisch-Psychologische Diagnostik
Seminar Grundlagen der Klinischen Diagnostik
Oberseminar Diagnostische Gesprächsführung
Modul A: Psychologische Diagnostik und Begutachtung
Seminar: Anwendung psychodiagnostischer Verfahren im klinischen Setting
Seminar: Psychologische Begutachtung bei psychotherapeutischen Fragestellungen
Modul D: Krankheits- und Verfahrenslehre
Seminar: Fallkonzeption und Behandlungsplanung bei Erwachsenen
Seminar: Fallkonzeption und Behandlungsplanung bei Kindern und Jugendlichen
Modul E: Qualitätssicherung und Selbstreflexion
Seminar: Qualitätssicherung und Arbeit in Teams
Oberseminar: Selbstreflexion
Modul F: Berufsqualifizierende Tätigkeit II
Oberseminar: Vertiefte Praxis der Verhaltenstherapie bei Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen
Oberseminar: Vertiefte Praxis der Psychodynamischen Therapie bei Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen
Oberseminar: Vertiefte Praxis der Systemischen Therapie bei Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen
Modul G: Angewandte Psychotherapie
Seminar: Beratung, Prävention und Rehabilitation
Modul H: Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung
Oberseminar: Psychotherapieforschung
Modul I: Berufsqualifizierende Tätigkeit III – ambulante Versorgung
Fallseminar (ambulant)
Modul J: Berufsqualifizierende Tätigkeit III – (teil-)stationäre Versorgung
Begleitseminar (stationär)
Nach der geltenden Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie (§ 5, Abs. 3) und den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (§ 6, Abs. 3) dürfen Studierende 20% einer Veranstaltung versäumen.
Fehlzeiten ≤ 20%
Die Anwesenheitspflicht gilt als erfüllt.
Fehlzeiten > 20% und < 50%
Legen Studierende schriftlich dar, dass es aufgrund von ihnen nicht zu vertretenden Gründen zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, kann der Prüfungssauschuss feststellen, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann (siehe B.Sc. PSO § 5, Abs. 4/M.Sc. PSO § 6, Abs. 4). Die Dozent*innen können zudem in Absprache mit dem Prüfungsausschuss Äquivalenzleistungen festlegen. Eine solche Äquivalenzleistung kann z. B. in einer schriftlichen Ausarbeitung bestehen oder einzelne Termine müssen im kommenden Jahr nachgeholt werden.
Fehlzeiten ≥ 50%
Die Anwesenheitspflicht gilt als nicht erfüllt, die Lehrveranstaltung muss nachgeholt werden.
Verfahren
- Wir empfehlen Ihnen, die Lehrperson frühzeitig und zunächst informell auf die Fehlzeit anzusprechen bzw. per E-Mail zu kontaktieren, um die Ausgleichsmöglichkeiten zu klären.
- Formaler Prozess: Sie legen in einer E-Mail an die Lehrperson dar und weisen nach, dass Sie aus nicht zu vertretenden Gründen mehr als 20 % (aber weniger als 50 %) der Lehrveranstaltung gefehlt haben.
- Die Lehrperson richtet eine E-Mail an den Prüfungsausschuss [mailto:pruefungsausschuss-psychuni-greifswaldde]. Darin nimmt die Lehrperson Stellung dazu, ob die tatsächliche Anwesenheit aus ihrer Sicht noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann, und legt, wenn erforderlich, eine Äquivalenzleistung fest.
- Der Prüfungsausschuss stellt auf Grundlage dieser Informationen fest, ob Teilnahme als regelmäßig gewertet werden kann.
Aus der Anwesenheitspflicht ergibt sich, dass die betreffende Modulprüfung erst dann abgelegt werden darf, wenn die Anwesenheitspflicht erfüllt wurde (siehe §17a, Satz 1 RPO). Die Anmeldung zur Prüfung wäre sonst nicht zulässig; eine abgelegte Prüfung wäre ungültig. Es ist daher nicht möglich, die Anwesenheitspflicht erst nach einer schon abgelegten Modulprüfung abzuleisten.