Generelles: Informationen, die für alle Praktika gelten
Die vorlesungsfreie Zeit erlaubt eine blockweise Durchführung der Praktika, diese können in der Regel aber auch studienbegleitend in Teilzeit absolviert werden. Also z. B. während des Semesters, so dass pro Woche nur jeweils einige Stunden gearbeitet werden. Entscheidend ist die Anzahl der Stunden, die Ihnen die Praktikumsstelle am Ende des Praktikums bescheinigt. In welchem Zeitraum und in welcher Aufteilung Sie diese Stunden ableisten, vereinbaren Sie individuell mit der Praktikumsstelle.
BQTIII: Bitte beachten Sie, dass die BQTIII im Master Psychologie Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an ein ggfs. parallel stattfindendes Begleitseminar gebunden sein und eine flexiblere Aufteilung daher andere Absprachen erfordern kann.
Praktikumsdatenbanken: Die Fachschaft bietet ein Praktikumsportal an, in dem Sie Möglichkeiten für alle Arten von Praktika finden. Auch die PsyFaKo hat eine Praktikumsdatenbank eingerichtet.
Forschungsorientiertes Praktikum: Wenn Sie ein Forschungspraktikum an einem der Lehrstühle des Instituts machen möchten, dann können Sie auf den Seiten der Lehrstühle nachsehen, ob Praktika angeboten werden.
Außerdem können Sie direkt Kontakt mit den Lehrstühlen oder externen Forschungseinrichtungen aufnehmen und sich initiativ bewerben.
Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit I: Sie können sich zunächst zum Beispiel an der Liste der für Praktika potenziell geeigneten Einrichtungen orientieren. Auch in den Datenbanken der Fachschaft und der PsyFaKo können Sie nach möglichen Ansprechpartner*innen für diese Praktika suchen. Achten Sie jedoch darauf, dass hier jeweils auch Stellen benannt werden, die im polyvalenten Bachelor-Studiengang Psychologie nicht anerkannt werden können, da sie den Anforderungen der Approbationsordnung nicht genügen.
Schließlich können Sie sich natürlich auch hier initiativ bei Einrichtungen bewerben, in denen Sie gerne ein Praktikum absolvieren möchten.
Berufsqualifizierende Tätigkeit III: Bitte lesen Sie hierzu im Bereich BQT III nach.
Typischerweise durchlaufen Sie bei der Planung und Durchführung eines Praktikums die folgenden Schritte:
- Sie nehmen mit der Praktikumseinrichtung Kontakt auf und klären bereits erste Rahmenbedingungen (z. B. mit den Checklisten).
- Falls erforderlich, stellen Sie einen Antrag auf Prüfung der Eignung der Praktikumsstelle.
Ob dieser Antrag erforderlich ist, können Sie in der Beschreibung des jeweiligen Praktikums nachlesen (s. Praktika im B.Sc. Psychologie, im M.Sc. Forschung, im M.Sc. Psychotherapie). - Zusage der Praktikumsstelle, Detail-Klärung von Zeitraum und Umfang
- Durchführung des Praktikums (z. B. studienbegleitend oder in einem Block)
- Sie lassen sich das Praktikum durch die Einrichtung bescheinigen und verfassen einen Praktikumsbericht.
- Sie lassen den Praktikumsbericht durch den*die Praktikumsbeauftragte*n am Institut für Psychologie prüfen (s. Anerkennung von Praktika).
- Sie reichen die Unterlagen beim Zentralen Prüfungsamt ein, damit die Leistungspunkte gutgeschrieben werden.
Ausnahme BQT III: Dieser Ablauf ist bei fast allen Praktika gleich. Eine Ausnahme ist die BQT III im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Dieses Praktikum wird stärker durch die Ordnungen reguliert und erfordert daher teilweise ein anderes Vorgehen. Informationen dazu finden Sie im Bereich zur BQT III.
Da es sich bei den meisten Praktika nicht um Lehrveranstaltungen handelt und diese auch außerhalb des Instituts für Psychologie absolviert werden, können wir die Rahmenbedingungen der Praktika nicht für jede Einrichtung nachhalten. Es ist daher für andere Studierende hilfreich, wenn Sie über den Bericht hinaus eine kurze Rückmeldung an die Fachschaft geben, wie die Rahmenbedingungen Ihres Praktikums waren (z. B. Wurden Sie betreut oder eher alleine gelassen, würden Sie das Praktikum weiterempfehlen?). Dies können Sie im Praktikumsportal der Fachschaft tun, indem Sie die Umfrage dort ausfüllen. Vielen Dank!
Auch in der Praktikumsdatenbank der PsyFaKo können Sie Ihre Erfahrungen weitergeben.
Für den Bachelorstudiengang: Hier finden Sie eine Bescheinigung, dass es sich bei Ihren berufsbezogenen Praktika im Bachelorstudiengang um Pflichtpraktika handelt, falls eine Praktikumseinrichtung eine solche Bescheinigung verlangt.
Für den Masterstudiengang mit Schwerpunkt Forschung: Hier finden Sie eine Bescheinigung für das Berufspraktikum im Masterstudiengang zur Vorlage bei der Praktikumseinrichtung.
Wenn diese Bescheinigung nicht ausreicht, wenden Sie sich bitte per Mail an den Prüfungsausschuss: pruefungsausschuss-psychuni-greifswaldde.