Praktika im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis
Hinweise: Die Prüfungsordnung schreibt zwei Praktika im Umfang von jeweils mindestens 180 Stunden vor (PSO, § 7 Praktika).
- Mindestens ein Forschungspraktikum muss an Lehrstühlen des Instituts für Psychologie an der Universität Greifswald durchgeführt werden.
- Ein zweites Praktikum kann als berufsbezogenes Praktikum oder wahlweise als ein weiteres Forschungspraktikum (auch außerhalb des Instituts) durchgeführt werden
- Die Eignung von berufsbezogenen Praktika muss vorab geprüft werden. Die Eignung von Forschungspraktika muss nicht geprüft werden. Wir empfehlen einen Antrag, wenn Sie bei der Eignung von externen Praktikumsstellen unsicher sind.
Beide Praktika sind jeweils teilbar, wobei ein Teilpraktikum mindestens 80h umfassen und mindestens 4 Wochen dauern muss.
Einen Antrag auf Prüfung der Eignung einer Praktikumsstelle können Sie auf dieser Seite mit einem Online-Formular stellen. Um Zugang zu dem Formular zu erhalten, müssen Sie sich mit Ihrem zentralen Nutzeraccount der Universität anmelden.