Hinweise zu Abschlussarbeiten

Hier finden Sie zusammengefasst einige Hinweise auf dem Weg zu Ihrer Abschlussarbeit. Wege zur Bachelorarbeit sind ausführlich beschrieben. Die grundlegenden Informationen zur Betreuung, zu formalen Aspekten und zur Themenfindung gelten auch für Masterarbeiten. Bitte beachten Sie dabei, dass die Vergabe und Organisation der Abschlussarbeiten an den einzelnen Lehrstühlen unterschiedlich gehandhabt werden. Orientieren Sie sich daher im Detail auch an den Auskünften auf den Lehrstuhlseiten.

 

Wege zur Bachelorarbeit

Im Rahmen des Moduls Academic Numeracy wird es eine umfassendere Information über die Abschlussarbeiten geben. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen, der Betreuung und dem zeitlichen Ablauf finden Sie hier im Moodle-Kurs zu Abschlussarbeiten und Forschungspraktika.

Auch Ausschreibungen für mögliche Themen werden im Moodle-Kurs: Abschlussarbeiten und Forschungspraktika veröffentlicht.

 

Zeitplanung der Bachelorarbeit

Für die Bearbeitung der Bachelorarbeit ist das sechste Fachsemester vorgesehen. Sie können sich auf Masterplätze bewerben, ohne die Bachelorarbeit abgeschlossen zu haben. Einige Universitäten verlangen eine Bestätigung, dass Sie die Bachelorarbeit bis zum 30. September, also bis zum Ende des Sommersemesters bestanden haben. Es kann an einzelnen Universitäten sein, dass Sie den Masterplatz wieder verlieren, wenn Sie diese Vorgaben nicht einhalten. Eine Zusammenstellung von Nachreichfristen finden Sie hier auf der Seite der PsyFaKo.

Sie sollten sich daher während des fünften Semesters um eine Abschlussarbeit kümmern und zu Beginn des sechsten Semesters, d.h. im April/Mai die Bachelorarbeit anmelden.

In Greifswald ist es möglich, das Bachelorzeugnis im Studierendensekretariat  bis Ende Januar nachzureichen. Diesen Termin müssen Sie einhalten, um Ihren Studienplatz in einem Masterstudiengang zu behalten.

Der Termin betrifft nicht den Abschluss der Bachelorarbeit, sondern das Einreichen des fertigen Zeugnisses. Darum beachten Sie bitte alle folgenden Fristen:

  • für die Beantragung der Arbeit (Antrag auf Zuteilung des Themas für die Abschlussarbeit)
  • für die Erstellung der Arbeit (sechs Monate)
  • für die Begutachtung (vier Wochen)
  • für die Ausstellung des Zeugnisses (vier Wochen)

Sie müssen also die Bachelorarbeit spätestens im Dezember des Wintersemesters abgeben, wenn das Zeugnis Ende Januar fertig sein soll. Bei einer späteren Abgabe kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden und Sie können Ihren Masterplatz verlieren.

Allerdings würde dieser Zeitplan bedeuten, dass Sie in den ersten Wochen des Masterstudiums noch einen erheblichen zeitlichen Aufwand für den Abschluss Ihrer Bachelorarbeit auf sich nehmen müssen. Um eine Doppelbelastung im ersten Mastersemester zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Bachelorarbeit früher, also im April/Mai anzumelden und entsprechend abzuschließen.

Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer persönlichen Zeitplanung und sprechen Sie einen passenden Zeitplan mit der Betreuungsperson vor der Anmeldung der Bachelorarbeit ab.

Hinweis zu Betreuungspersonen

Für jede Bachelorarbeit und Masterarbeit gibt es eine/n Erst- und eine/n Zweitgutachter*in. In der Regel muss der/die Erstgutachter*in aus dem Institut für Psychologie stammen, der/die Zweitgutachter*in aber nicht.

Ausnahmen sind die folgenden (assoziierten) Betreuungspersonen, die als Erstgutachter*innen tätig sein und Bachelor- und Masterarbeiten vergeben können. In diesem Fall muss jedoch der/die Zweitgutachterin aus dem Institut stammen.

Bitte kontaktieren Sie diese Personen bei Interesse an einer Abschlussarbeit in deren Forschungsgebieten direkt.

Frau Prof. Dr. Susanne Wurm, Institut für Community Medicine, Abteilung für Präventionsforschung und Sozialmedizin
Frau Prof. Dr. Susanne Kleemann, Institut für Geographie und Geologie, Lehrstuhl Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie
Dipl.-Psych. Cosma Hoffmann, Institut für Medizinische Psychologie
Prof. Dr. Thomas Platz, BDH-Klinik Greifswald, Neurorehabilitation; Institute for Neurorehabilitation and Evidence-based Practice ("An-Institut")
Prof. Dr. Sophie Baumann, Institut für Community Medicine, Abt. Methoden der Community Medicine
Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht, Strafprozessrecht und vergleichende Strafrechtswissenschaften

Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn Lehrende das Institut für Psychologie während der Anbahnungsphase oder nach der Anmeldung der Abschlussarbeit verlassen. In diesem Fall gelten sie für die betreffende Arbeit weiterhin als Institutsmitglieder und können als Erst- oder Zweitgutachter*innen tätig sein.