Anwesenheitspflicht

In den folgenden Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang Psychologie und im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie gilt Anwesenheitspflicht; Sie dürfen nicht mehr als 20 % der Veranstaltung versäumen. Bei 14 Veranstaltungsterminen in einem Semester wären das drei Termine.

Modul H: Forschungsmethoden 
Empirisch-Methodisches Praktikum

Modul M: Klinische Psychologie/Störungslehre 
Seminar Vertiefung Psychopathologie

Modul O: Berufsethik und Berufsrecht
Seminar Rechtliche Grundlagen für Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen

Modul P: Psychologische Diagnostik 
Seminar Einführung in die Testtheorie und Testkonstruktion
Oberseminar Ausgewählte diagnostische Verfahren

Modul S: Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie
Seminar Erkennen psychischer Störungen
Seminar Evidenzbasierte Psychotherapeutische Verfahren und Methoden und deren Weiterentwicklung
Seminar Psychotherapeutische Kompetenzen

Modul T: Klinisch-Psychologische Diagnostik
Seminar Grundlagen der Klinischen Diagnostik
Oberseminar Diagnostische Gesprächsführung

 

Modul A: Psychologische Diagnostik und Begutachtung

Seminar: Anwendung psychodiagnostischer Verfahren im klinischen Setting

Seminar: Psychologische Begutachtung bei psychotherapeutischen Fragestellungen

Modul D: Krankheits- und Verfahrenslehre

Seminar: Fallkonzeption und Behandlungsplanung bei Erwachsenen

Seminar: Fallkonzeption und Behandlungsplanung bei Kindern und Jugendlichen

Modul E: Qualitätssicherung und Selbstreflexion 

Seminar: Qualitätssicherung und Arbeit in Teams

Oberseminar: Selbstreflexion

Modul F: Berufsqualifizierende Tätigkeit II

Oberseminar: Vertiefte Praxis der Verhaltenstherapie bei Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen

Oberseminar: Vertiefte Praxis der Psychodynamischen Therapie bei Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen

Oberseminar: Vertiefte Praxis der Systemischen Therapie bei Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen

Modul G: Angewandte Psychotherapie

Seminar: Beratung, Prävention und Rehabilitation

Modul H: Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung

Oberseminar: Psychotherapieforschung

Modul I: Berufsqualifizierende Tätigkeit III – ambulante Versorgung

Fallseminar (ambulant)

Modul J: Berufsqualifizierende Tätigkeit III – (teil-)stationäre Versorgung

Begleitseminar (stationär)

Nach der geltenden Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie (§ 5, Abs. 3) und den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (§ 6, Abs. 3) dürfen Studierende 20% einer Veranstaltung versäumen.

Fehlzeiten ≤ 20%
Die Anwesenheitspflicht gilt als erfüllt.

Fehlzeiten > 20% und < 50%
Legen Studierende schriftlich dar, dass es aufgrund von ihnen nicht zu vertretenden Gründen zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, kann der Prüfungssauschuss feststellen, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann (siehe B.Sc. PSO § 5, Abs. 4/M.Sc. PSO § 6, Abs. 4). Die Dozent*innen können zudem in Absprache mit dem Prüfungsausschuss Äquivalenzleistungen festlegen. Eine solche Äquivalenzleistung kann z. B. in einer schriftlichen Ausarbeitung bestehen oder einzelne Termine müssen im kommenden Jahr nachgeholt werden.

Fehlzeiten ≥ 50%
Die Anwesenheitspflicht gilt als nicht erfüllt, die Lehrveranstaltung muss nachgeholt werden.

Aus der Anwesenheitspflicht ergibt sich, dass die betreffende Modulprüfung erst dann abgelegt werden darf, wenn die Anwesenheitspflicht erfüllt wurde (siehe §17a, Satz 1 RPO). Die Anmeldung zur Prüfung wäre sonst nicht zulässig; eine abgelegte Prüfung wäre ungültig. Es ist daher nicht möglich, die Anwesenheitspflicht erst nach einer schon abgelegten Modulprüfung abzuleisten.