Hinweise zu den Praktika
Während des Studiums des sechssemestrigen Bachelor of Science Psychologie (Prüfungs- und Studienordnung vom 27. Mai 2020) müssen Sie drei Praktika ableisten. Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten, usw.) sind in Paragraph 6 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) und in der Praktikumsordnung geregelt. Diese Regeln basieren auf den Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Bitte informieren Sie sich zunächst über diese Regelungen. Unkenntnis schützt nicht vor Konsequenzen, falls die Regeln nicht erfüllt sind.
Während des Studiums des Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis (Prüfungs- und Studienordnung vom 20.04.2023) müssen Sie zwei Praktika ableisten. Ein Praktikum muss ein Forschungspraktikum sein. Beim zweiten Praktikum können Sie entscheiden, ob Sie ein weiteres Forschungspraktikum oder ein berufsbezogenes Praktikum absolvieren. Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten, usw.) sind in Paragraph 7 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) geregelt.
Generell gilt: Informieren Sie sich in der Prüfungs- und Studienordnung, ob Sie das Praktikum beantragen müssen. Eine nachträgliche Beantragung kann zur Folge haben, dass ein bereits abgeleistetes Praktikum nicht anerkannt werden kann.
Zeitraum der Praktika: Die vorlesungsfreie Zeit erlaubt eine blockweise Durchführung der Praktika, diese können aber auch studienbegleitend in Teilzeit absolviert werden. Also z. B. während des Semesters, so dass pro Woche nur jeweils einige Stunden gearbeitet werden. Entscheidend ist die Anzahl der Stunden, die Ihnen die Praktikumsstelle am Ende des Praktikums bescheinigt. In welchem Zeitraum und in welcher Aufteilung Sie diese Stunden ableisten, vereinbaren Sie individuell mit der Praktikumsstelle.
Im Folgenden finden Sie eine Reihe von Hinweisen zu den Praktika, die Ihnen bei der Studienplanung helfen sollen.
Weitere Dokumente zur Durchführung des Praktikums sowie die Praktikumsordnung finden Sie im Menü verlinkt.
Der Fachschaftsrat Psychologie bietet außerdem ein Praktikumsportal an.
- Sie nehmen mit der Praktikumsstelle Kontakt auf und klären bereits erste Rahmenbedingungen
- Falls erforderlich, stellen Sie einen Antrag auf Prüfung der Eignung der Praktikumsstelle
Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit I im Bachelorstudiengang: Antrag dann, wenn die Einrichtung nicht in der Einrichtungsliste steht.
Forschungspraktikum: Kein Antrag erforderlich, für den BSc bei externen Forschungseinrichtungen aber empfohlen
Im Masterstudiengang muss das berufsbezogene Praktikum beantragt werden. - Zusage der Praktikumsstelle, Detail-Klärung von Zeitraum und Umfang
- Durchführung des Praktikums (z. B. studienbegleitend)
- Sie lassen sich das Praktikum durch die Einrichtung bescheinigen und verfassen einen Praktikumsbericht
- Sie reichen die Unterlagen (falls erforderlich Genehmigung des Praktikums, Praktikumsbericht, Bescheinigung der Praktikumsstelle, ausgefüllte Vorlage zur Bescheinigung) zur Anerkennung per E-Mail (eine pdf-Datei pro Praktikum) an pruefungsausschuss-psychuni-greifswaldde ein
- Nach der Bestätigung durch den Prüfungsausschuss reichen Sie die Unterlagen (Praktikumsbericht, Bescheinigung der Praktikumsstelle, Bescheinigung über absolviertes Praktikum) im Zentralen Prüfungsamt ein (als Original oder Kopie, Einreichung per Mail möglich)
Ziel und Inhalte: Das Orientierungspraktikumdient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in Tätigkeitsfeldern mit Bezug zu psychischer Gesundheit sowie für Einblicke in die berufsethischen Prinzipien und in die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitssystem. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 6) nach.
Umfang: insgesamt 150 Stunden (entspricht ca. 4 Wochen mit jeweils 35 bis 40 Stunden/Woche). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.
Zeitpunkt: Das Orientierungspraktikum kann jederzeit im Studium abgeleistet werden, also ab dem ersten Semester. Es ist auch möglich, sich Praktika, die vor dem Psychologiestudium abgeleistet wurden, anerkennen zu lassen. Welche Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt werden müssen, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie zudem, dass eine Anerkennung von Leistungen, die vor der Aufnahme des Psychologiestudiums erbracht wurden, nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Semesterbeginn möglich ist.
Setting: Für das Orientierungspraktikum gelten spezifische Anforderungen an die Art der Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt werden kann. Diese Anforderungen sind erfüllt, wenn sich die Einrichtung auf der Liste anerkannter Praktikumsstellen befindet. Befindet sich Ihre potentielle Praktikumsstelle nicht auf dieser Liste, muss das Praktikum beantragt werden. Beachten Sie, dass die PsychThApprO weitere Kriterien vorgibt. Ob diese Kriterien bei Ihrem Praktikumsvorhaben erfüllt sind, müssen Sie auch bei den aufgeführten Einrichtungen mit der betreuenden Person vorab klären.
Ziele und Inhalte: Im Studiengang ist ein Forschungsorientiertes Praktikum zu absolvieren, das grundlegende Erfahrungen in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit menschlichem Erleben und Verhalten ermöglicht. Das Praktikum muss keinen klinischen Schwerpunkt haben, um für den Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu qualifizieren. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 6) nach.
Zeitpunkt: Das Praktikum kann frühestens nach dem ersten Semester absolviert werden; empfohlen wird, frühestens ab dem dritten Semester das Praktikum anzustreben.
Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen Vollzeit mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.
Setting: Einschlägige Forschungseinrichtungen der Hochschule (z. B. alle Lehrstühle am Institut für Psychologie) sowie kooperierende Einrichtungen (z. B. Universitätsmedizin, Fraunhofer-Institute, Max-Planck-Institute, psychologische Institute anderer Universitäten). Das Forschungsorientierte Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Kooperation wird hier sehr weit gefasst – wichtig ist, dass eine fachliche Betreuung und Begleitung durch eine psychologische Fachkraft (mind. BSc Psych-Abschluss) sichergestellt werden kann. Bei Unklarheiten - insbesondere bei externen Forschungseinrichtungen - sollten Sie das vor dem Beginn des Praktikums mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abklären (siehe Punkt 2. Ablauf). Bitte stellen Sie dazu einen Antrag auf Prüfung der Eignung der Praktikumsstelle.
Sie können das Forschungsorientierte Praktikum prinzipiell auch in anderen Einrichtungen/Institutionen z. B. Justizvollzugsanstalten, beim BUND für Umwelt und Naturschutz usw. ableisten, wenn sichergestellt ist, dass Sie Erfahrungen in der psychologischen Forschung sammeln. Es ist demgegenüber nicht möglich, sich ein reguläres Praktikum (z. B. Psychologe*in in einer Justizvollzugsanstalt wird beim Arbeitsalltag begleitet) als Forschungspraktikum anerkennen zu lassen.
Der Nachweis einer Forschungstätigkeit kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Sie werden in der Einrichtung/Institution von einem*r Psychologen*in betreut und diese*r bestätigt Ihnen die Mitarbeit an einem konkreten Forschungsprojekt.
- Sie werden von Mitarbeitenden des Instituts betreut, die Ihnen eine Forschungstätigkeit in der Einrichtung/Institution ermöglichen. So könnten Sie ein Praktikum beim BUND in einem Projekt zur Umweltbildung machen, auch wenn dort kein*e Psychologen*innen tätig sind, wenn Sie z. B. das Bildungskonzept mitgestalten und evaluieren (Datenerhebung und Auswertung) und dabei am Institut betreut werden.
Rahmenbedingungen: Das Forschungsorientierte Praktikum ist – anders als das Empirisch-methodische Praktikum im 3. Semester – keine Lehrveranstaltung, sondern Sie arbeiten in einer Forschungseinrichtung an einem Projekt mit. Sprechen Sie daher die Rahmenbedingungen vor Beginn des Praktikums mit den betreuenden Personen ab.
Wenn Sie z. B. in einem Forschungsprojekt des Instituts Ihr Forschungspraktikum machen, dann werden Sie mit Forschungstätigkeiten beauftragt, die Sie zum aktuellen Zeitpunkt Ihres Studiums leisten können. Sie erfüllen dann ggf. die gleichen Tätigkeiten wie studentische Hilfskräfte, die im Projekt für die Forschungstätigkeit angestellt sind. Das ist ganz normal, auch an einer anderen Praktikumsstelle könnten Sie Tätigkeiten ausführen, für die andere Personen bezahlt werden.
Es ist zudem umgekehrt nicht möglich, sich die Tätigkeit als studentische Hilfskraft am Institut für Psychologie als Forschungspraktikum anerkennen zu lassen.
Ziele und Inhalte: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (Einstieg in die Praxis der Psychotherapie) dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 6) nach.
Umfang: Die berufsqualifizierende Tätigkeit I umfasst insgesamt 240 Stunden (Dauer ca. 6 Wochen mit jeweils 35 bis 40 Stunden/Woche). Die BQT I kann in Teilpraktika abgeleistet werden, die Dauer muss dann mind. 120 Stunden betragen. Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.
Zeitpunkt: Das Praktikum darf erst abgeleistet werden, wenn Sie mindestens 60 LP erworben haben.
Setting: Für die Berufsqualifizierende Tätigkeit I gelten spezifische Anforderungen an die Art der Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt werden kann. Diese Anforderungen sind erfüllt, wenn sich die Einrichtung auf der Liste anerkannter Praktikumsstellen befindet. Befindet sich Ihre potentielle Praktikumsstelle nicht auf dieser Liste, muss das Praktikum beantragt werden. Beachten Sie, dass die PsychThApprO weitere Kriterien vorgibt. Ob diese Kriterien bei Ihrem Praktikumsvorhaben erfüllt sind, müssen Sie auch bei den aufgeführten Einrichtungen mit der betreuenden Person vorab klären.
Ziele und Inhalte: Im Studiengang ist ein Forschungspraktikum zu absolvieren, das dem Erwerb vertiefter, eigenständiger praktischer Erfahrungen in der empirisch-psychologischen Forschung dient. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.
Zeitpunkt: Das Praktikum kann jederzeit ab dem 1. Semester absolviert werden.
Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche bei geblockter Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich. Das Praktikum ist teilbar. Bei Teilung muss das Praktikum 80 Stunden bei einer Mindestdauer von vier Wochen betragen.
Setting: Mindestens ein Forschungspraktikum muss an Lehrstühlen des Instituts für Psychologie an der Universität Greifswald durchgeführt werden.
Wenn Sie ein zweites Forschungspraktikum durchführen, kann dieses in einer einschlägigen Forschungseinrichtung im In- und Ausland absolviert werden. Die Betreuung erfolgt durch Personen mit einem Diplom oder Masterabschluss Psychologie.
Beantragung: Forschungspraktika müssen nicht vorab geprüft werden. Wir empfehlen einen Antrag auf Prüfung der Eignung, wenn Sie unsicher sind, ob eine externe Praktikumsstelle geeignet ist.
Ziele und Inhalte: Im Studiengang kann ein zweites Forschungspraktikum oder ein berufsbezogenes Praktikum durchgeführt werden. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.
Zeitpunkt: Das Praktikum kann jederzeit ab dem 1. Semester absolviert werden.
Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche bei geblockter Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich. Das Praktikum ist teilbar. Bei Teilung muss das Praktikum 80 Stunden bei einer Mindestdauer von vier Wochen betragen.
Setting: Alle Berufsfelder, in denen Psycholog*innen mit dem Abschluss Master of Science oder Diplom Psychologie tätig sind.
Forschungsorientiertes Praktikum: Wenn Sie ein Forschungspraktikum an einem der Lehrstühle des Instituts machen möchten, dann können Sie auf den Seiten der Lehrstühle nachsehen, welche Praktika angeboten werden.
Die Fachschaft bietet darüber hinaus ein Praktikumsportal an, auf dem Sie ebenfalls Möglichkeiten für Forschungspraktika finden.
Schließlich können Sie natürlich auch direkt Kontakt mit den Lehrstühlen oder externen Forschungseinrichtungen aufnehmen, an denen Sie gerne ein Forschungspraktikum absolvieren möchten.
Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit I: Sie können sich zunächst an der Liste der für Praktika geeigneten Einrichtungen orientieren. Die Fachschaft bietet darüber hinaus ein Praktikumsportal an, auf dem Sie ebenfalls Möglichkeiten für Praktika finden. Achten Sie jedoch darauf, dass hier auch noch Stellen benannt werden, die im alten Bachelor möglich waren, nach der Approbationsordnung aber nicht mehr anerkannt werden (z. B. im Personalbereich).
Schließlich können Sie natürlich auch direkt Kontakt mit Einrichtungen aufnehmen, in denen Sie gerne ein Praktikum absolvieren möchten.
Da es sich bei diesen Praktika nicht um Lehrveranstaltungen handelt und diese auch außerhalb des Instituts für Psychologie absolviert werden, können wir die Rahmenbedingungen der Praktika nicht für jede Einrichtung nachhalten. Es ist daher für andere Studierende hilfreich, wenn Sie über den Bericht hinaus eine kurze Rückmeldung an die Fachschaft geben, wie die Rahmenbedingungen ihres Praktikums waren (z. B. wurden Sie betreut oder eher alleine gelassen, würden Sie das Praktikum weiterempfehlen?). Dies können Sie im Praktikumsportal der Fachschaft tun, indem Sie die Umfrage dort ausfüllen. Vielen Dank!