Hochschulwechsel / Quereinstieg
Bitte beachten Sie: Ein Quereinstieg ist zum Sommersemester nicht möglich.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an:
Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Bitte legen Sie ein aktuelles Transcript of Records und ggfs. Modulbeschreibungen der von Ihnen bereits abgelegten Module bei.
Bitte reichen Sie erst dann Ihren Antrag ein, wenn Sie für alle Module, die Sie anrechnen lassen möchten, bereits eine Note auf Ihrem Transcript of Records haben. Module, die noch nicht abgeschlossen sind und für die noch keine Note vorliegt, können nicht angerechnet werden.
Die nächste Bewerbungsfrist läuft vom 01.08.2025 bis 15.09.2025.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zur Einstufung rechtzeitig vor dem Fristende ein.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas dauern kann, da sie gesammelt erfolgt.
Bitte legen Sie unbedingt das folgende Antragsformular Ihrem Antrag auf Einstufung bei. Bitte tragen Sie auf der zweiten Seite des Antrags ein, welche Module/Leistungen Sie anerkennen lassen möchten.
Bitte reichen Sie eine Bescheinigung Ihrer Hochschule ein, dass Sie in einem Bachelorstudiengang mit berufsrechtlicher Anerkennung studieren, wenn diese Information nicht auf Ihrem Leistungsnachweis/Transcript of Records steht.
- Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Dieser Antrag ist nur ein Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester; er ist keine Bewerbung auf einen Studienplatz.
Bewerber*innen in den polyvalenten, approbationskonformen Bachelorstudiengang Psychologie finden hier weitere Informationen dazu, auf welcher Grundlage Anerkennungen vorgenommen werden.
Für die Bewerbung müssen Sie auf die folgende Seite gehen und das dort verlinkte Antragsformular ausfüllen und dieses dann mit den notwendigen Unterlagen fristgerecht an das Studierendensekretariat senden.
Informationen zum Auswahlverfahren und zum Ranking finden Sie in der Satzung: