Informationen zum Bewerbungsverfahren
Am Institut für Psychologie können Sie diese zwei Masterstudiengänge studieren:
- Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis (viersemestrig)
- Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (viersemestrig)
Voraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis ist der Abschluss eines dreijährigen oder vierjährigen Bachelorstudiums in Psychologie bzw. eines äquivalenten Bachelorstudiengangs Psychologie mit z.B. ausländischem Abschluss.
Über die Gleichwertigkeit des Abschlusses entscheidet der Prüfungsausschuss. Als gleichwertig können nur Studiengänge anerkannt werden, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- mind. 12 Punkte in Statistik/Forschungsmethoden
- ein absolviertes Empirisch-Psychologisches Praktikum
- mind. 8 Punkte in Diagnostik/Testkonstruktion
- mind. 10 Punkte in Allgemeine Psychologie (I, II zusammengefasst)
- mind. 5 Punkte jeweils in Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie, Differentielle Psychologie, Klinische Psychologie
Folgende Bachelor-Studiengänge sind als fachlich nicht gleichwertig eingestuft worden (Stand: August 2023). Mit diesen Studiengängen werden die Zulassungsvoraussetzungen zum Master Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis nicht erfüllt:
- Kommunikationspsychologie, Studienrichtung Organisationspsychologie (Hochschule Zittau/Görlitz)
- Gesundheitspsychologie (SRH Hochschule für Gesundheit Gera)
Voraussetzung:
Approbationskonformer, dreijähriger Bachelor Psychologie oder ein äquivalenter Bachelorstudiengang, der die Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 04.03.2020 erfüllt.
Der absolvierte Bachelorstudiengang Psychologie muss über die berufsrechtliche Anerkennung verfügen.
Nachweis:
Bachelorzeugnis oder Bescheinigung der Hochschule
Wenn das Bachelorzeugnis die berufsrechtliche Anerkennung/Konformität mit der Approbationsordnung nicht ausweist, muss eine Bescheinigung der Hochschule, an der der Bachelorabschluss erworben wurde, eingereicht werden (Anerkennungsformular).
Vorgehen für Bewerber*innen aus einem Studiengang ohne berufsrechtliche Anerkennung oder mit einem ausländischen Bachelorabschluss:
Voraussetzung für die Zulassung zum Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist ein Bachelor mit berufsrechtlicher Anerkennung, der die Vorgaben der Approbationsordnung erfüllt (siehe § 8 PsychThApprO).
Dazu gehören inhaltlich:
- Grundlagen der Psychologie
- Grundlagen der Pädagogik
- Grundlagen der Medizin
- Grundlagen der Pharmakologie
- Störungslehre
- psychologische Diagnostik
- allgemeine Verfahrenslehre
- präventive und rehabilitative Konzepte
- wissenschaftliche Methodenlehre
- Berufsethik und -recht
sowie drei Praktika, die die in der PsychThApprO festgelegten Bedingungen erfüllen müssen (siehe §§ 13-15 PsychThApprO).
Die berufsqualifizierende Tätigkeit I muss beispielsweise unter Betreuung von Psychotherapeut*innen erfolgen, die in Deutschland approbiert wurden.
In einigen Modulen muss zudem die Anwesenheit nachgewiesen werden (Anwesenheitspflicht).
Wenn der von Ihnen studierte Bachelorstudiengang die berufsrechtliche Anerkennung (noch) nicht hat, Sie aber sicher sind, dass die in der PsychThApprO genannten Inhalte vollständig gelehrt wurden und auch die Praktika approbationskonform durchgeführt wurden, reichen Sie bitte ebenfalls die Bescheinigung der Hochschule (siehe Formular) ein sowie ergänzend die Übersichtstabelle über die Inhalte Ihres absolvierten Studiengangs (Anlage Anerkennungsformular).
Hinweis:
Nach dem Abschluss des Masterstudiums müssen Sie sich beim Landesprüfungsamt zur psychotherapeutischen Prüfung anmelden. Das Landesprüfungsamt entscheidet aufgrund der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen über die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung und die Erteilung der Approbation.
Auswahlverfahren
30 % der Plätze werden nach der Bachelornote vergeben, wobei eine Höchstzahl von 60 Punkten erreicht werden kann (für eine 1,0). Die genaue Auflistung der Punkte, die Sie für Ihre Bachelornote erhalten können, finden Sie in der Auswahlsatzung.
70 % der Plätze werden nach der Bachelornote (höchstens 60 Punkte) und nach zusätzlichen Kriterien (höchstens 30 Punkte) kombiniert vergeben.
Die 30 Punkte für die zusätzlichen Kriterien setzen sich folgendermaßen zusammen:
a) 10 Punkte bei Nachweis von mindestens 34 Leistungspunkten im Bereich wissenschaftliches Arbeiten und psychologisch-statistische Methodenlehre
Hierunter fallen Module wie Statistik, Methodenlehre (o. Forschungsmethodik, Quantitative Methoden), das Experimentalpsychologische Praktikum (o. empirisches Praktikum, Forschungspraktikum, Forschungsorientiertes Praktikum), wobei es sich bei letzterem um eine Lehrveranstaltung handelt.
Module im Bereich Psychologische Diagnostik (Testtheorie, Testkonstruktion) werden hier nicht anerkannt. Ebenfalls nicht anerkannt werden die Bachelorarbeit oder das Modul Einführung in die Psychologie.
b) 10 Punkte bei Nachweis der Lehre von Open-Science-Inhalten
Um dieses Kriterium zu erfüllen, schreibt unsere Auswahlsatzung fest, dass mindestens der Begriff „Open Science“ in der Prüfungs- und Studienordnung des von Ihnen studierten Studiengangs aufgeführt sein muss.
Wenn Sie Lehrveranstaltungen besucht haben, in denen Open-Science-Inhalte vermittelt wurden, dies aber (noch) nicht explizit in der Modulbeschreibung aufgeführt ist, können Sie bei der Bewerbung eine Bescheinigung Ihrer Lehrperson hochladen, dass Open-Science-Inhalte in der Lehrveranstaltung vermittelt wurden. Diese Bescheinigung sollte eine Aufzählung der vermittelten Open-Science-Inhalte beinhalten.
c) 10 Punkte beim Nachweis eines Forschungspraktikums im Umfang von mindestens 6 LP, zusätzlich zum Empirisch-Methodischen Praktikum.
Wenn Sie eine Lehrveranstaltung mit der Bezeichnung
Experimentalpsychologisches Forschungspraktikum
Forschungsorientiertes, experimentelles Praktikum
Forschungsorientiertes Praktikum I
Empirisch-Experimentelles Forschungspraktikum oder mit einem ähnlichen Namen
belegt haben, erkennen wir Ihnen diese Lehrveranstaltung unter Punkt a) Methodenlehre an. Diese Lehrveranstaltung kann nicht gleichzeitig als Forschungspraktikum anerkannt werden.
Für die 10 Punkte unter Punkt c) müssen Sie ein Forschungspraktikum nachweisen, das Sie unter der Betreuung eines/einer Psychologen*in in einer Forschungseinrichtung/einem Institut z. B. im Rahmen eines Drittmittelprojekts absolviert haben.
Bewerbungsfrist
Bewerbungsfrist für alle Masterstudiengänge im Fach Psychologie für das Wintersemester 2026/27:
11. Mai bis 15. Juli 2026
Hier finden Sie weitere Informationen und Links zum Bewerbungsverfahren
Bei Fragen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat der Universität Greifswald.