Praktika im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Während des Studiums des Masters of Science Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (Prüfungs- und Studienordnung vom 20.04.2023) müssen Sie zwei Praktika absolvieren: ein Forschungsorientiertes Praktikum sowie die Berufsqualifizierende Tätigkeit III (ambulant und (teil-)stationär). Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten, usw.) sind in Paragraph 7 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) geregelt.
Ziele und Inhalte: Das Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung dientdem Erwerb vertiefter praktischer Erfahrungen in der Erforschung von psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Krankheiten und von deren psychotherapeutischer Behandlung. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.
Umfang: Das Forschungsorientierte Praktikum II umfasst 150 Stunden (5 LP).
Durchführung und Abschluss: Das Praktikum wird als Lehrveranstaltung (“Oberseminar: Psychotherapieforschung“, Modul H, 2 SWS) von Dozent*innen der Lehrstühle für Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und -psychotherapie durchgeführt. Für das forschungsorientierte Praktikum II schreiben die Studierenden einen Praktikumsbericht, der benotet wird. Genauere Informationen erhalten Sie in der Lehrveranstaltung.
Zeitpunkt: Das Praktikum findet nach dem Musterstudienplan im 3. Fachsemester statt.
Ziele und Inhalte: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie ambulant (BQT III-a) dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der klinischen Versorgung. Die Studierenden setzen die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie erworben haben im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten im ambulanten Behandlungssetting um. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.
Umfang: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – ambulant umfasst insgesamt 150 Stunden (Dauer ca. 16 Wochen) und ein Fallseminar. Eine Anpassung der Praktikumsdauer ist unter Berücksichtigung der ggf. parallel stattfindenden Lehrveranstaltung und in individueller Absprache mit der Studiengangskoordination möglich.
Zeitpunkt: Das Praktikum findet regulär im dritten oder vierten Fachsemester statt. Teilnahmevoraussetzung ist das erfolgreich absolvierte Modul F.
Einrichtungen und Beantragung: Das Praktikum findet in den Forschungs- und Hochschulambulanzen in der Wollweberstraße in Greifswald statt und wird betreut durch die hauseigenen Lehrtherapeut*innen. Mit dem Ziel, dass die Studierenden an ambulanten Behandlungen von Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Behandlungen in verschiedenen Therapieverfahren beteiligt werden, erfolgt die Zuordnung der Studierenden zu den verschiedenen Lehrtherapeut*innen zu Beginn des Praktikums.
Die Beantragung des Praktikums erfolgt durch eine Abfrage der Präferenzen zur Gestaltung des dritten und vierten Fachsemesters zu Beginn des zweiten Fachsemesters, welche von der Studiengangskoordination durchgeführt wird.
Ziele und Inhalte: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (teil-)stationär (BQT III-s) dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der klinischen Versorgung. Die Studierenden setzen die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie erworben haben im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten im (teil-)stationären Behandlungssetting um. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.
Umfang: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – (teil-)stationär umfasst insgesamt 450 Stunden (Dauer ca. 16 Wochen mit jeweils 30 Stunden/Woche) sowie ein Begleitseminar. Die BQT III-s kann in Teilpraktika abgeleistet werden, die Dauer muss dann mind. 6 Wochen betragen. Eine Verkürzung der Praktikumsdauer durch eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ist unter Berücksichtigung der ggf. parallel stattfindenden Lehrveranstaltung und in individueller Absprache mit der Praktikumseinrichtung möglich.
Zeitpunkt: Das Praktikum findet regulär im dritten oder vierten Fachsemester statt. Teilnahmevoraussetzung ist das erfolgreich absolvierte Modul F.
Einrichtungen und Beantragung: Für die Berufsqualifizierende Tätigkeit III-s gelten spezifische Anforderungen an die Art der Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt werden kann. Es existieren bereits Kooperationsverträge mit verschiedenen Kliniken, welche diese Voraussetzungen erfüllen. Eine Verteilung der Studierenden auf diese Einrichtungen erfolgt zentral durch die Universität Greifswald, sodass dann nur eine Praktikumsbewerbung bei dieser einen Klinik notwendig ist.
Möchten die Studierenden in einer Klinik ein Praktikum absolvieren, mit der noch kein Kooperationsvertrag besteht, wird nach erfolgreicher Bewerbung bei der Einrichtung ein Kooperationsvertrag aufgesetzt, sofern die Umsetzung der PsychThApprO im Praktikum umgesetzt werden kann. Zuständig ist die Studiengangskoordination.
Die Beantragung des Praktikums erfolgt durch eine Abfrage der Präferenzen zur Gestaltung des dritten und vierten Fachsemesters zu Beginn des zweiten Fachsemesters, welche von der Studiengangskoordination durchgeführt wird.