Praktika im Bachelorstudiengang Psychologie

Bitte beachten Sie, das es aktuell zwei Regelungen für die Absolvierung der Praktika gibt: nach der Prüfungs- und Studienordnung 2021 (PSO 2021) und nach der Prüfungs- und Studienordnung 2025 (PSO 2025). 

Bitte achten Sie darauf, die für Sie zutreffenden Regelungen und Formulare zu wählen. 

Die Anforderungen an die zu absolvierenden Praktika sind in der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung festgelegt.

Bitte informieren Sie sich zunächst über diese Regelungen. Unkenntnis schützt Sie nicht davor, dass ein Praktikum nicht anerkannt werden kann, falls die von den Ordnungen vorgegebenen Kriterien nicht erfüllt sind.

PSO 2021

Während des Studiums des sechssemestrigen Bachelor of Science Psychologie (Prüfungs- und Studienordnung vom 27. Mai 2020) müssen Sie drei Praktika ableisten: das Orientierungspraktikum, das Forschungsorientierte Praktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I. Darüber hinaus gibt es das Empirisch-Experimentelle Praktikum, das als Lehrveranstaltung im Rahmen der Methodenausbildung im Institut durchgeführt wird.

Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten usw.) dieser Praktika sind in Paragraph 6 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) und in der Praktikumsordnung (von 2024) geregelt. 

 

Wenn Sie nach der PSO 2025 studieren, finden Sie die für Sie zutreffenden Regelungen im Abschnitt Praktika (PSO 2025)

Die Anforderungen an die zu absolvierenden Praktika sind in der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung festgelegt.

Bitte informieren Sie sich zunächst über diese Regelungen. Unkenntnis schützt Sie nicht davor, dass ein Praktikum nicht anerkannt werden kann, falls die von den Ordnungen vorgegebenen Kriterien nicht erfüllt sind.

PSO 2025

Während des Studiums des sechssemestrigen Bachelor of Science Psychologie (Prüfungs- und Studienordnung vom 20.11.2025) müssen Sie drei Praktika ableisten: das Orientierungspraktikum, das forschungsorientierte Praktikum und das berufsbezogene Praktikum. Darüber hinaus gibt es das Empirisch-Experimentelle Praktikum, das als Lehrveranstaltung im Rahmen der Methodenausbildung im Institut durchgeführt wird.

Beim Orientierungspraktikum und beim berufsbezogenen Praktikum könnten Sie zwischen zwei Optionen wählen: 

Option A: Sie absolvieren das jeweilige Praktikum nach den Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) durch. Wenn Sie nach dem Bachelorstudium einen Master mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie studieren möchten, müssen Sie die Praktika nach Option A absolvieren. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass Sie später zur Approbationsprüfung in Psychotherapie zugelassen werden können.

Option B: Sie absolvieren das jeweilige Praktikum nicht nach den Anforderungen der PsychThApprO. Wenn Sie nach dem Bachelorstudium keinen klinischen Master studieren möchten, können Sie die Praktika nach dieser Option absolvieren. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Berufsfelder außerhalb der klinischen Psychologie kennenzulernen.

Flexibilität: Sie müssen sich nicht sofort entscheiden. Zum Beispiel können Sie zunächst auch das Orientierungspraktikum nach den Anforderungen der Approbationsordnung absolvieren (Option A). Sollten Sie sich dann für einen Weg außerhalb der Psychotherapie entscheiden, können Sie das berufsbezogene Praktikum nach Option B absolvieren. 

Festlegung: Bitte beachten Sie, dass Sie die Optionen nicht mehr wechseln können, wenn Sie Ihre Praktikumsunterlagen eingereicht haben und Ihnen die Leistungspunkte für die Praktika verbucht wurden. 

Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten usw.) dieser Praktika sind in Paragraph 6 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) geregelt. 

 

Wenn Sie nach der PSO 2021 studieren, finden Sie die für Sie zutreffenden Regelungen im Abschnitt “Praktika (PSO 2021)”. 

Ziel und Inhalte: Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster Einblicke und praktischer Erfahrungen. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung nach (Link PSO2025, Link PSO 2021). 

Umfang: insgesamt 150 Stunden (entspricht ca. 4 Wochen mit jeweils 35 bis 40 Stunden/Woche bei Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.

Zeitpunkt: Das Orientierungspraktikum kann jederzeit im Studium abgeleistet werden, also ab dem ersten Semester.

Einrichtungen und Beantragung: Für das Orientierungspraktikum schreibt die für PSO 2025 Option A und PSO 2021 relevante PsychThApprO bestimmte Anforderungen an die Art der Einrichtung vor, in der das Praktikum durchgeführt werden kann. Es muss sich um eine interdisziplinäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder eine andere Einrichtung handeln, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt wird. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn sich die Einrichtung auf der Liste potenzieller Praktikumseinrichtungen (Option A) befindet. Befindet sich Ihre gewünschte Praktikumseinrichtung nicht auf dieser Liste, muss das Praktikum beantragt werden.

Beachten Sie, dass die PsychThApprO weitere Kriterien vorgibt. Ob diese Kriterien bei Ihrem Praktikumsvorhaben erfüllt sind, müssen Sie auch bei den aufgeführten Einrichtungen mit der betreuenden Person vorab klären. Dazu können Sie zum Beispiel diese Checkliste (Option A) benutzen. Die Betreuung muss durch eine qualifizierte Person (in der Regel mit einem Abschluss Master oder Diplom Psychologie) erfolgen. Die Betreuungsperson muss keine Approbation als Psychotherapeut*in haben und es ist nicht notwendig, dass approbierte Psychotherapeut*innen in der Einrichtung tätig sind. Wenn Sie das Orientierungspraktikum beantragen müssen, nutzen Sie bitte dieses Antragsformular.

Beantragung von Praktika nach Option B: Hier können Sie Ihr Praktikum bei allen Unternehmen und Einrichtungen absolvieren, in denen Psycholog*innen tätig sind, z. B. im Bildungsbereich, im diagnostischen Bereich, im Personalwesen, in der Schulpsychologie, der Werbung und Markforschung und in vielen anderen Bereichen mehr. Die Betreuung muss durch eine qualifizierte Person (in der Regel mit einem Abschluss Master oder Diplom Psychologie) erfolgen. Das Praktikum muss mit diesem Formular beantragt werden.

 

Es ist möglich, praktische Tätigkeiten, die vor dem Psychologiestudium abgeleistet wurden, als Orientierungspraktikum anerkennen zu lassen. Dazu gehören neben Praktika auch Freiwillige Soziale Jahre, Ausbildungen oder berufliche Tätigkeiten, sofern sie inhaltlich die Anforderungen an das Orientierungspraktikum erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass Sie laut Rahmenprüfungsordnung nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn Ihres ersten Semesters einen formalen Anspruch darauf haben, dass über eine beantragte Anerkennung von Vorstudienleistungen entschieden wird. Sollten Sie diese Frist versäumt haben, steht es Ihnen trotzdem frei, einen solchen Antrag zu stellen. In der Regel ist eine Bearbeitung noch möglich. Wir empfehlen in diesem Fall dennoch eine möglichst frühe Antragstellung.

Hinweise zur Antragstellung

1. Nutzen Sie das Formular auf der Homepage des Prüfungsamtes (s. Allgemeine Formulare: "Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen").

2. Senden Sie den Antrag an das  Prüfungsamt (Eric Semrau). Er leitet den Antrag zur Bearbeitung an den Prüfungsausschuss weiter.
3a. Ihre (Praktikums-)tätigkeit kann als Orientierungspraktikum (Option A) anerkannt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen der PsychThApprO erfüllt sind:

  • Mindestens 150 Stunden in Teil- oder Vollzeit
  • Das Praktikum wird in einer interdisziplinären Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder in einer anderen Einrichtung absolviert, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt wird.
  • Betreuung erfolgt durch eine qualifizierte Person, in der Regel mit einem Abschluss Master Psychologie/Diplom Psychologie
  • Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Die Studierenden sollen erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung gewinnen und die grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit kennenlernen.

3b. Ihre (Praktikums-)tätigkeit kann als Orientierungspraktikum (Option B) anerkannt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 

Mindestens 150 Stunden in Teil- oder Vollzeit in einem Berufsfeld der Psychologie,
Betreuung erfolgt durch eine qualifizierte Person, in der Regel mit einem Abschluss Master Psychologie/Diplom Psychologie 

4. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • eine Bescheinigung der Praktikumsstelle über das abgeleistete Praktikum, in dem die unter Nr. 3 genannten Punkte bestätigt werden
  • ein 2- bis 3-seitiger Praktikumsbericht über die von der Antragstellerin/dem Antragsteller durchgeführten Tätigkeiten in der Einrichtung.

Ziele und Inhalte: Im Studiengang ist ein Forschungsorientiertes Praktikum zu absolvieren, das grundlegende Erfahrungen in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit menschlichem Erleben und Verhalten ermöglicht. Das Praktikum muss keinen klinischen Schwerpunkt haben, um für den Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu qualifizieren. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung (Link PSO 2025, Link PSO 2021) nach.

Zeitpunkt: Das Praktikum kann frühestens nach dem ersten Semester absolviert werden; empfohlen wird, frühestens ab dem dritten Semester das Praktikum anzustreben.

Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen Vollzeit mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.

Einrichtungen und Beantragung: Einschlägige Forschungseinrichtungen der Hochschule (z. B. alle Lehrstühle am Institut für Psychologie) In Ausnahmefällen kann das forschungsorientierte Praktikum in einer anderen Einrichtung absolviert werden. Bitte stellen Sie in diesem Fall vorher einen Antrag auf Prüfung der Eignung der Praktikumsstelle mit diesem Formular. Wenn das Forschungspraktikum an einer Einrichtung der Universität Greifswald oder der Universitätsmedizin Greifswald durchgeführt wird, ist keine Antragstellung notwendig.

Rahmenbedingungen: Das Forschungsorientierte Praktikum ist – anders als das Empirisch-methodische Praktikum im 3. Semester – keine Lehrveranstaltung, sondern Sie arbeiten in einer Forschungseinrichtung an einem Projekt mit. Sprechen Sie daher die Rahmenbedingungen vor Beginn des Praktikums mit den betreuenden Personen ab.

Wenn Sie z. B. in einem Forschungsprojekt des Instituts Ihr Forschungspraktikum machen, dann werden Sie mit Forschungstätigkeiten beauftragt, die Sie zum aktuellen Zeitpunkt Ihres Studiums leisten können. Sie erfüllen dann ggf. die gleichen Tätigkeiten wie studentische Hilfskräfte, die im Projekt für die Forschungstätigkeit angestellt sind. Das ist ganz normal, auch an einer anderen Praktikumsstelle könnten Sie Tätigkeiten ausführen, für die andere Personen bezahlt werden.

Es ist zudem umgekehrt nicht möglich, sich die Tätigkeit als studentische Hilfskraft am Institut für Psychologie als Forschungspraktikum anerkennen zu lassen.

Ziele und Inhalte: Das berufsbezogene Praktikum (die berufsqualifizierende Tätigkeit I in der PSO 2021) dient dem Erwerb vertiefter Berufserfahrungen. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung nach (Link PSO2025, PSO 2021).

Umfang: Das berufsbezogene Praktikum umfasst insgesamt 240 Stunden (Dauer ca. 6 Wochen mit jeweils 35 bis 40 Stunden/Woche bei Durchführung in Vollzeit). Das berufsbezogene Praktikum kann in Teilpraktika abgeleistet werden, die Dauer muss dann jeweils mind. 120 Stunden betragen. Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.

Zeitpunkt: Das berufsbezogene Praktikum nach Option A (PSO 2025) darf erst abgeleistet werden, wenn Sie mindestens 60 LP erworben haben. Dies gilt auch die BQT I in der PSO 2021. 

Einrichtungen und Beantragung (Option A PSO 2025/BQT I PSO 2021): Das berufsbezogene Praktikum entspricht der berufsqualifizierenden Tätigkeit I der PsychThApprO. Daher gelten spezifische Anforderungen an die Art der Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt werden kann. Zudem muss in der Einrichtung ein*e approbierte*r Psychotherapeut*in tätig sein. Die Anforderungen an die Art der Einrichtung sind erfüllt, wenn sich die Einrichtung auf der Liste potenzieller Praktikumsstellen befindet. Befindet sich Ihre potenzielle Praktikumsstelle nicht auf dieser Liste, muss das Praktikum mit diesem Formular beantragt werden. Beachten Sie, dass die PsychThApprO weitere Kriterien vorgibt. Ob diese Kriterien bei Ihrem Praktikumsvorhaben erfüllt sind, müssen Sie auch bei den aufgeführten Einrichtungen mit der betreuenden Person vorab klären. Dazu können Sie zum Beispiel diese Checkliste benutzen.

Einrichtungen und Beantragung (Option B der PSO 2025): Das berufsbezogene Praktikum B kann in Unternehmen und Einrichtungen absolviert werden, in denen Psycholog*innen tätig sind. Die Betreuung muss durch eine qualifizierte Person (in der Regel mit einem Abschluss Master oder Diplom Psychologie) erfolgen. Das Praktikum muss mit diesem Formular beantragt werden. Link 

Informations- und Vorsorgepflichten

Im Praktikum gelten Sie als Arbeitnehmer*in der Praktikumseinrichtung bzw. des Unternehmens. Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Gesundheit und Sicherheit von Studierenden, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, zu sorgen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze und spezifischer Vorschriften, wie beispielsweise der Infektionsschutzmaßnahmen in einer Klinik. Dazu gehören unter anderem die Information und Schulung zur Vermeidung von Infektionsrisiken, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung sowie die Sicherstellung von Arbeitsbedingungen, die das Risiko einer Ansteckung minimieren. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie in einer Einrichtung tätig sind, in der ein erhöhtes Risiko besteht, mit Infektionskrankheiten in Kontakt zu kommen.

Falls Sie über das Informationsangebot Ihres Arbeitgebers hinaus Fragen zum Gesundheitsschutz in Ihrem Praktikum haben, können Sie sich an den Betriebsärztlichen Dienst der Universitätsmedizin Greifswald wenden und dessen Beratungsangebot wahrnehmen.

 

Impfschutz und Impfnachweise

Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Kliniken oder psychotherapeutische Praxen, verlangen von Praktikant*innen häufig den Nachweis von Impfungen oder einer bestehenden Immunität. Insbesondere im Fall der Masernimpfung ist dies gemäß dem Infektionsschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) vorgeschrieben. Das gilt selbst dann, wenn kein direkter Kontakt mit Patient*innen im Praktikum vorgesehen ist. Auch wenn die Masernimpfung keine Zulassungsvoraussetzung für das Psychologie-Studium darstellt, ist daher die Absolvierung erforderlicher Praktika im Gesundheitswesen nur mit nachgewiesener Masern-Impfung oder einem entsprechenden Immunitätsnachweis möglich. Auch weitere Impfungen (z. B. gegen Hepatitis A/B, Mumps, Röteln, Windpocken sowie Keuchhusten) können je nach Einsatzbereich erforderlich sein.

Bei manchen der Impfungen sind mehrere Impftermine mit zeitlichem Abstand notwendig. Wir empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig um die Vollständigkeit Ihres Impfstatus zu kümmern.

Impfberatungen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfungen sind Kassenleistungen. Die primäre Anlaufstelle dafür ist die Praxis Ihres*r Hausärzt*in, die Ihnen auch Impfnachweise ausstellen kann. In Ausnahmefällen können Sie sich für Impfnachweise und -beratungen auch an den Betriebsärztlichen Dienst der Universitätsmedizin Greifswald wenden.