Praktika im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis

Praktika - Anzahl, Regelungen und Ordnung

Während des Studiums des Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis (Prüfungs- und Studienordnung vom 20.04.2023) müssen Sie zwei Praktika ableisten. Ein Praktikum muss ein Forschungspraktikum sein. Beim zweiten Praktikum können Sie entscheiden, ob Sie ein weiteres Forschungspraktikum oder ein berufsbezogenes Praktikum absolvieren. Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten, usw.) sind in Paragraph 7 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) geregelt.

Forschungspraktikum (MSc Forschung)

Ziele und Inhalte: Im Studiengang ist ein Forschungspraktikum zu absolvieren, das dem Erwerb vertiefter, eigenständiger praktischer Erfahrungen in der empirisch-psychologischen Forschung dient. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.

Zeitpunkt: Das Praktikum kann jederzeit ab dem 1. Semester absolviert werden.

Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche bei geblockter Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich. Das Praktikum ist teilbar. Bei Teilung muss jedes Teilpraktikum mindestens 80 Stunden bei einer Mindestdauer von vier Wochen betragen.

Einrichtungen: Mindestens ein Forschungspraktikum muss an einem Lehrstuhl des Instituts für Psychologie an der Universität Greifswald durchgeführt werden.

Wenn Sie ein zweites Forschungspraktikum durchführen, kann dieses in einer einschlägigen Forschungseinrichtung im In- und Ausland absolviert werden. Die Betreuung erfolgt durch Personen mit einem Diplom oder Masterabschluss Psychologie. 

Beantragung: Forschungspraktika müssen nicht vorab geprüft werden. Wir empfehlen einen Antrag auf Prüfung der Eignung, wenn Sie unsicher sind, ob eine externe Praktikumsstelle geeignet ist.

Berufsbezogenes Praktikum (MSc Forschung)

Ziele und Inhalte: Im Studiengang kann ein zweites Forschungspraktikum oder ein berufsbezogenes Praktikum durchgeführt werden. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.

Zeitpunkt: Das Praktikum kann jederzeit ab dem 1. Semester absolviert werden.

Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche bei geblockter Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich. Das Praktikum ist teilbar. Bei Teilung muss jedes Teilpraktikum mindestens 80 Stunden bei einer Mindestdauer von vier Wochen betragen.

Einrichtung: Alle Berufsfelder, in denen Psycholog*innen mit dem Abschluss Master of Science oder Diplom Psychologie tätig sind.

Beantragung: Forschungspraktika müssen nicht vorab geprüft werden. Wir empfehlen einen Antrag auf Prüfung der Eignung, wenn Sie unsicher sind, ob eine externe Praktikumsstelle geeignet ist. Berufsbezogene Praktika müssen beantragt werden.

Anerkennung von Teilpraktika

Die Praktika im Masterstudiengang sind teilbar. Bei Teilung muss jedes Teilpraktikum mindestens 80 Stunden bei einer Mindestdauer von vier Wochen betragen.

Die Unterlagen zur Anerkennung von Teilpraktika reichen Sie erst dann ein, wenn vom Umfang her ein volles Praktikum erreicht ist. Für Teilpraktika können keine Bescheinigungen über die Abgabe und Bewertung des Praktikums ausgestellt werden. Auch die Leistungspunkte können vom Prüfungsamt erst nach Absolvierung aller Teilpraktika gutgeschrieben werden.