Praktika im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis
Während des Studiums des Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis (Prüfungs- und Studienordnung vom 20.04.2023) müssen Sie zwei Praktika ableisten. Ein Praktikum muss ein Forschungspraktikum sein. Beim zweiten Praktikum können Sie entscheiden, ob Sie ein weiteres Forschungspraktikum oder ein berufsbezogenes Praktikum absolvieren. Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten, usw.) sind in Paragraph 7 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) geregelt.
Ziele und Inhalte: Im Studiengang ist ein Forschungspraktikum zu absolvieren, das dem Erwerb vertiefter, eigenständiger praktischer Erfahrungen in der empirisch-psychologischen Forschung dient. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.
Zeitpunkt: Das Praktikum kann jederzeit ab dem 1. Semester absolviert werden.
Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche bei geblockter Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich. Das Praktikum ist teilbar. Bei Teilung muss jedes Teilpraktikum mindestens 80 Stunden bei einer Mindestdauer von vier Wochen betragen.
Einrichtungen: Mindestens ein Forschungspraktikum muss an einem Lehrstuhl des Instituts für Psychologie an der Universität Greifswald durchgeführt werden.
Wenn Sie ein zweites Forschungspraktikum durchführen, kann dieses in einer einschlägigen Forschungseinrichtung im In- und Ausland absolviert werden. Die Betreuung erfolgt durch Personen mit einem Diplom oder Masterabschluss Psychologie.
Beantragung: Forschungspraktika müssen nicht vorab geprüft werden. Wir empfehlen einen Antrag auf Prüfung der Eignung, wenn Sie unsicher sind, ob eine externe Praktikumsstelle geeignet ist.
Ziele und Inhalte: Im Studiengang kann ein zweites Forschungspraktikum oder ein berufsbezogenes Praktikum durchgeführt werden. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.
Zeitpunkt: Das Praktikum kann jederzeit ab dem 1. Semester absolviert werden.
Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche bei geblockter Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich. Das Praktikum ist teilbar. Bei Teilung muss jedes Teilpraktikum mindestens 80 Stunden bei einer Mindestdauer von vier Wochen betragen.
Einrichtung: Alle Berufsfelder, in denen Psycholog*innen mit dem Abschluss Master of Science oder Diplom Psychologie tätig sind.
Beantragung: Forschungspraktika müssen nicht vorab geprüft werden. Wir empfehlen einen Antrag auf Prüfung der Eignung, wenn Sie unsicher sind, ob eine externe Praktikumsstelle geeignet ist. Berufsbezogene Praktika müssen beantragt werden.
Wenn Sie Ihr Praktikum abgeschlossen haben, müssen Sie es zur Anerkennung bei dem*der Praktikumsbeauftragte*n einreichen. Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie hier.
Die beiden Praktika im Masterstudiengang sind jeweils teilbar. Wichtig dabei: Die Unterlagen zur Anerkennung reichen Sie jeweils erst dann ein, wenn vom Umfang her das volle Praktikum erreicht ist. Für Teilpraktika können keine Bescheinigungen über die Abgabe und Bewertung des Praktikums ausgestellt werden. Auch die Leistungspunkte für das jeweilige Praktikum können vom Prüfungsamt erst nach Absolvierung der beiden Teilpraktika gutgeschrieben werden.
Allgemeine Informationen zu den Praktika im Psychologie-Studium finden Sie hier.
Dort finden Sie auch Antworten auf häufige Fragen.