Praktika im Bachelorstudiengang Psychologie

Praktika - Anzahl, Regelungen und Ordnungen

Während des Studiums des sechssemestrigen Bachelor of Science Psychologie (Prüfungs- und Studienordnung vom 27. Mai 2020) müssen Sie drei Praktika ableisten: das Orientierungspraktikum, das Forschungsorientierte Praktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I. Darüber hinaus gibt es das Empirisch-Experimentelle Praktikum, das als Lehrveranstaltung im Rahmen der Methodenausbildung im Institut durchgeführt wird.

Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten usw.) dieser Praktika sind in Paragraph 6 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) und in der Praktikumsordnung (von 2024) geregelt. Diese Regeln basieren auf den Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Bitte informieren Sie sich zunächst über diese Regelungen. Unkenntnis schützt Sie nicht davor, dass ein Praktikum nicht anerkannt werden kann, falls die von den Ordnungen vorgegebenen Kriterien nicht erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass im ausgelaufenen achtsemestrigen Bachelor of Science Psychologie (PSO vom 07.07.2017)  andere Regeln für Praktika gelten, die Sie in der dazugehörigen Prüfungsordnung und der Praktikumsordnung des Studiengangs nachlesen können.

Orientierungspraktikum

Ziel und Inhalte: Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in Tätigkeitsfeldern mit Bezug zu psychischer Gesundheit sowie für Einblicke in die berufsethischen Prinzipien und in die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitssystem. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 6) nach.

Umfang: insgesamt 150 Stunden (entspricht ca. 4 Wochen mit jeweils 35 bis 40 Stunden/Woche bei Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.

Zeitpunkt: Das Orientierungspraktikum kann jederzeit im Studium abgeleistet werden, also ab dem ersten Semester.

Einrichtungen und Beantragung: Für das Orientierungspraktikum gelten spezifische Anforderungen an die Art der Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt werden kann. Es muss sich um eine interdisziplinäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder eine andere Einrichtung handeln, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt wird. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn sich die Einrichtung auf der Liste potenzieller Praktikumseinrichtungen befindet. Befindet sich Ihre gewünschte Praktikumseinrichtung nicht auf dieser Liste, muss das Praktikum beantragt werden.

Beachten Sie, dass die PsychThApprO weitere Kriterien vorgibt. Ob diese Kriterien bei Ihrem Praktikumsvorhaben erfüllt sind, müssen Sie auch bei den aufgeführten Einrichtungen mit der betreuenden Person vorab klären. Dazu können Sie zum Beispiel diese Checkliste  benutzen. Die Betreuung muss durch eine qualifizierte Person (in der Regel mit einem Abschluss Master oder Diplom Psychologie) erfolgen. Die Betreuungsperson muss keine Approbation als Psychotherapeut*in haben und es ist nicht notwendig, dass approbierte Psychotherapeut*innen in der Einrichtung tätig sind. Wenn Sie das Orientierungspraktikum beantragen müssen, nutzen Sie bitte dieses Antragsformular.

Anerkennung von Praktikumstätigkeiten aus der Zeit vor dem Studium als Orientierungspraktikum

Es ist möglich, Praktika, die vor dem Psychologiestudium abgeleistet wurden, als Orientierungspraktikum anerkennen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass Sie laut Rahmenprüfungsordnung nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn Ihres ersten Semesters einen formalen Anspruch darauf haben, dass über eine beantragte Anerkennung von Vorstudienleistungen entschieden wird. Sollten Sie diese Frist versäumt haben, steht es Ihnen trotzdem frei, einen solchen Antrag zu stellen. Wir empfehlen in diesem Fall dennoch eine möglichst frühe Antragstellung.

Hinweise zur Antragstellung

1. Senden Sie den Antrag an das  Prüfungsamt (Eric Semrau). Er leitet den Antrag zur Bearbeitung an den Prüfungsausschuss weiter.
2. Nutzen Sie das Formular auf der Homepage des Prüfungsamtes (s. Allgemeine Formulare: "Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen").
3. Ihre (Praktikums-)tätigkeit kann als Orientierungspraktikum anerkannt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen der PsychThApprO erfüllt sind:

  • Mindestens 150 Stunden in Teil- oder Vollzeit
  • Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung (z.B. ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Beratungsstellen, Rehabilitations- und Präventionsangebote)
  • Betreuung erfolgt durch eine qualifizierte Person, in der Regel mit einem Abschluss Master Psychologie/Diplom Psychologie
  • Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Die Studierenden sollen erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung gewinnen und grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit kennenlernen.

4. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • eine Bescheinigung der Praktikumsstelle über das abgeleistete Praktikum, in dem die unter Nr. 3 genannten Punkte bestätigt werden
  • ein 2- bis 3-seitiger Praktikumsbericht über die von der Antragstellerin/dem Antragsteller durchgeführten Tätigkeiten in der Einrichtung.
Forschungsorientiertes Praktikum (BSc Psychologie)

Ziele und Inhalte: Im Studiengang ist ein Forschungsorientiertes Praktikum zu absolvieren, das grundlegende Erfahrungen in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit menschlichem Erleben und Verhalten ermöglicht. Das Praktikum muss keinen klinischen Schwerpunkt haben, um für den Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu qualifizieren. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 6) nach.

Zeitpunkt: Das Praktikum kann frühestens nach dem ersten Semester absolviert werden; empfohlen wird, frühestens ab dem dritten Semester das Praktikum anzustreben.

Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen Vollzeit mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.

Einrichtungen und Beantragung: Einschlägige Forschungseinrichtungen der Hochschule (z. B. alle Lehrstühle am Institut für Psychologie) sowie kooperierende Einrichtungen (z. B. Universitätsmedizin, Fraunhofer-Institute, Max-Planck-Institute, psychologische Institute anderer Universitäten). Das Forschungsorientierte Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Kooperation wird hier sehr weit gefasst – wichtig ist, dass eine fachliche Betreuung und Begleitung durch eine psychologische Fachkraft (mind. BSc Psych-Abschluss) sichergestellt werden kann. Bei Unklarheiten - insbesondere bei externen Forschungseinrichtungen - sollten Sie das vor dem Beginn des Praktikums mit dem*der Praktikumsbeauftragte*n abklären. Bitte stellen Sie dazu einen Antrag auf Prüfung der Eignung der Praktikumsstelle mit diesem Formular. Wenn das Forschungspraktikum an einer Einrichtung der Universität Greifswald oder der Universitätsmedizin Greifswald durchgeführt wird, ist keine Antragstellung notwendig.

Sie können das Forschungsorientierte Praktikum prinzipiell auch in anderen Einrichtungen/Institutionen z. B. Justizvollzugsanstalten, beim BUND für Umwelt und Naturschutz usw. ableisten, wenn sichergestellt ist, dass Sie Erfahrungen in der psychologischen Forschung sammeln. Es ist demgegenüber nicht möglich, sich ein reguläres Praktikum (z. B. Psychologe*in in einer Justizvollzugsanstalt wird beim Arbeitsalltag begleitet) als Forschungspraktikum anerkennen zu lassen.

Der Nachweis einer Forschungstätigkeit kann auf zwei Wegen erfolgen:

  1. Sie werden in der Einrichtung/Institution von einem*r Psychologen*in betreut und diese*r bestätigt Ihnen die Mitarbeit an einem konkreten Forschungsprojekt.
  2. Sie werden von Mitarbeitenden des Instituts betreut, die Ihnen eine Forschungstätigkeit in der Einrichtung/Institution ermöglichen. So könnten Sie ein Praktikum beim BUND in einem Projekt zur Umweltbildung machen, auch wenn dort kein*e Psychologen*innen tätig sind, wenn Sie z. B. das Bildungskonzept mitgestalten und evaluieren (Datenerhebung und Auswertung) und dabei am Institut betreut werden.

Rahmenbedingungen: Das Forschungsorientierte Praktikum ist – anders als das Empirisch-methodische Praktikum im 3. Semester – keine Lehrveranstaltung, sondern Sie arbeiten in einer Forschungseinrichtung an einem Projekt mit. Sprechen Sie daher die Rahmenbedingungen vor Beginn des Praktikums mit den betreuenden Personen ab.

Wenn Sie z. B. in einem Forschungsprojekt des Instituts Ihr Forschungspraktikum machen, dann werden Sie mit Forschungstätigkeiten beauftragt, die Sie zum aktuellen Zeitpunkt Ihres Studiums leisten können. Sie erfüllen dann ggf. die gleichen Tätigkeiten wie studentische Hilfskräfte, die im Projekt für die Forschungstätigkeit angestellt sind. Das ist ganz normal, auch an einer anderen Praktikumsstelle könnten Sie Tätigkeiten ausführen, für die andere Personen bezahlt werden.

Es ist zudem umgekehrt nicht möglich, sich die Tätigkeit als studentische Hilfskraft am Institut für Psychologie als Forschungspraktikum anerkennen zu lassen.

Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I)

Ziele und Inhalte: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 6) nach.

Umfang: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I umfasst insgesamt 240 Stunden (Dauer ca. 6 Wochen mit jeweils 35 bis 40 Stunden/Woche bei Durchführung in Vollzeit). Die BQT I kann in Teilpraktika abgeleistet werden, die Dauer muss dann jeweils mind. 120 Stunden betragen. Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.

Zeitpunkt: Das Praktikum darf erst abgeleistet werden, wenn Sie mindestens 60 LP erworben haben.

Einrichtungen und Beantragung: Für die Berufsqualifizierende Tätigkeit I gelten spezifische Anforderungen an die Art der Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt werden kann. Zudem muss in der Einrichtung ein*e approbierte*r Psychotherapeut*in tätig sein. Die Anforderungen an die Art der Einrichtung sind erfüllt, wenn sich die Einrichtung auf der Liste potenzieller Praktikumsstellenbefindet. Befindet sich Ihre potenzielle Praktikumsstelle nicht auf dieser Liste, muss das Praktikum mit diesem Formular beantragt werden. Beachten Sie, dass die PsychThApprO weitere Kriterien vorgibt. Ob diese Kriterien bei Ihrem Praktikumsvorhaben erfüllt sind, müssen Sie auch bei den aufgeführten Einrichtungen mit der betreuenden Person vorab klären. Dazu können Sie zum Beispiel diese Checkliste benutzen.