Anerkennung von Praktika
Die Anerkennung eines absolvierten Praktikums erfolgt in zwei Schritten.
1. Zunächst muss Ihr absolviertes Praktikum durch den*die Praktikumsbeauftragte*n des Instituts geprüft werden. Dazu reichen Sie die folgenden Unterlagen gemeinsam in einer pdf-Datei zur Anerkennung per E-Mail an pruefungsausschuss-psychuni-greifswaldde ein:
- Genehmigung des Praktikums durch den*die Praktikumsbeauftragte*n (falls eine Genehmigung erforderlich war; Antrag)
- den von Ihnen verfassten Praktikumsbericht (Leitfaden)
- Praktikumsbescheinigung durch die Praktikumseinrichtung (Formulare)
- von Ihnen bereits vorausgefüllte Vorlage zur Bescheinigung über Abgabe und Bewertung eines Praktikumsberichtes durch den*die Praktikumsbeauftragte*n; (Formulare)
2. Nach der Bestätigung durch den*die Praktikumsbeauftragte*n reichen Sie die Unterlagen (Praktikumsbericht, Bescheinigung der Praktikumsstelle, Bescheinigung über Abgabe und Bewertung des Praktikumsberichtes) im Zentralen Prüfungsamt ein (als Original oder Kopie, Einreichung per E-Mail möglich). Dieser Schritt ist erforderlich, damit Ihnen die Leistungspunkte gutgeschrieben werden.
Ausnahme BQT III: Dieses Vorgehen ist bei fast allen Praktika gleich. Eine Ausnahme ist die BQT III im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Dieses Praktikum wird stärker durch die Ordnungen reguliert und erfordert daher teilweise ein anderes Vorgehen. Informationen dazu finden Sie im Bereich zur BQT III.
Die Schritte rund um die Praktika erfordern den Umgang mit vielen Dokumenten, die aufwendig von mehreren Personen bearbeitet werden. Dieser Prozess ist vollständig digital möglich. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung. Bitte reichen Sie Praktikums-Dokumente zur Prüfung im Institut daher ausschließlich digital ein. Wir hoffen, dass die folgenden Hinweise bei der Bearbeitung der Dokumente hilfreich sind und möchten Sie auch um einige Dinge bitten:
- Auf allen Plattformen gibt es kostenlose Software, mit der Sie PDF-Formulare digital ausfüllen und unterschreiben können. Per Tastatur ausgefüllte Dokumente sind leichter lesbar und eine digitale Unterschrift (z. B. mit eingescannter Unterschrift oder per digitalem Stift) reicht für die Schritte rund um die Praktika aus. Bitte vermeiden Sie wenn möglich, Dokumente auszudrucken und einzuscannen.
- Falls das doch erforderlich sein sollte (zum Beispiel, weil die betreuende Person lieber mit Papier arbeitet): Für alle aktuellen Mobilgeräte gibt es kostenlose Scan-Apps, mit denen Sie Dokumente über die Kamera bequem und in akzeptabler Qualität in PDF-Dokumente umwandeln können. Beispielsweise ist diese Funktion in die Nextcloud-App integriert. Tipp: Achten Sie auf gute Beleuchtung.
- Es gibt eine große Auswahl kostenloser Software, mit der Sie PDF-Dokumente zusammenfügen (und anderweitig bearbeiten) können. Empfehlenswert ist dafür beispielsweise die Software von pdf24.org, die Sie auch lokal installieren können.
- Beim Scannen von Dokumenten mit hoher Auflösung haben diese manchmal nicht die korrekte Größe. Um dieses Problem zu beheben, können Sie zum Beispiel die Funktion "PDF Seitengröße ändern" von pdf24.org benutzen. Ein anderer Trick ist, das Dokument nochmal als PDF-Dokument zu „drucken“. Dabei können Sie als Papierformat A4 angeben und dabei einstellen, dass übergroße Seiten verkleinert werden sollen (je nach Software heißt diese Funktion z. B. „übergroße Seiten verkleinern“, oder „an Druckränder anpassen“)
- Lesbarkeit und Vollständigkeit: Bitte öffnen Sie das finale Dokument vor der Einreichung unbedingt nochmal, um es zu überprüfen. Stellen Sie sicher, dass alle Seiten gut lesbar sind, dass alle Ihre Angaben abgespeichert wurden und dass alle notwendigen Dokumente enthalten sind.
- Dateigröße: Bitte achten Sie auch darauf, dass die zusammengefügte Datei nicht zu groß ist. Sie können zum Verkleinern der Dateigröße z. B. die Funktion "pdf komprimieren" von pdf24.org nutzen.
- Bitte achten Sie auf eine hilfreiche Benennung der eingereichten Datei, sodass Ihr Name und der Inhalt des Dokuments erkennbar sind. Beispiel: Nachname_Vorname_Antrag_Prüfung_Orientierungspraktikum.pdf oder Nachname_Vorname_Praktikumsbericht_Orientierungspraktikum.pdf
Danke für Ihre Unterstützung!
Es ist möglich, Praktika, die vor dem Psychologiestudium abgeleistet wurden, als Orientierungspraktikum anerkennen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie laut Rahmenprüfungsordnung nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn Ihres ersten Semesters einen formalen Anspruch darauf haben, dass über eine beantragte Anerkennung von Vorstudienleistungen entschieden wird. Sollten Sie diese Frist versäumt haben, steht es Ihnen trotzdem frei, einen solchen Antrag zu stellen. Wir empfehlen in diesem Fall dennoch eine möglichst frühe Antragstellung.
Hinweise zur Antragstellung
1. Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt (Eric Semrau). Er leitet den Antrag zur Bearbeitung an den Prüfungsausschuss weiter.
2. Nutzen Sie das Formular auf der Homepage des Prüfungsamtes (s. Allgemeine Formulare: "Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen").
3. Ihre (Praktikums-)tätigkeit kann als Orientierungspraktikum anerkannt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen der PsychThApprO erfüllt sind:
- Mindestens 150 Stunden in Teil- oder Vollzeit
- Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung (z.B. ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Beratungsstellen, Rehabilitations- und Präventionsangebote)
- Betreuung erfolgt durch eine qualifizierte Person, in der Regel mit einem Abschluss Master Psychologie/Diplom Psychologie
- Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Die Studierenden sollen erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung gewinnen und grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit kennenlernen.
4. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
- eine Bescheinigung der Praktikumsstelle über das abgeleistete Praktikum, in dem die unter Nr. 3 genannten Punkte bestätigt werden
- ein 2- bis 3-seitiger Praktikumsbericht über die von der Antragstellerin/dem Antragsteller durchgeführten Tätigkeiten in der Einrichtung.