Praktika im Psychologiestudium

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für die Praktika während Ihres Psychologie-Studiums. Neben generellen Informationen, die für alle Praktika relevant sind, finden Sie hier auch Detailinformationen zu den einzelnen Praktika in Ihrem Studiengang. Diese beruhen auf den dafür geltenden Ordnungen, die jeweils in den Praktikumsbeschreibungen verlinkt sind. Sie finden in diesen Abschnitten unter anderem auch die notwendigen Formulare, Hinweise zum Praktikumsbericht und wie Sie vorgehen müssen, um Ihr Praktikum anerkennen zu lassen.

I. Generelles zu Praktika
Zeitraum der Praktika

Die vorlesungsfreie Zeit erlaubt eine blockweise Durchführung der Praktika, diese können in der Regel aber auch studienbegleitend in Teilzeit absolviert werden. Also z. B. während des Semesters, so dass pro Woche nur jeweils einige Stunden gearbeitet werden. Entscheidend ist die Anzahl der Stunden, die Ihnen die Praktikumsstelle am Ende des Praktikums bescheinigt. In welchem Zeitraum und in welcher Aufteilung Sie diese Stunden ableisten, vereinbaren Sie individuell mit der Praktikumsstelle.

BQTIII: Bitte beachten Sie, dass die BQTIII im Master Psychologie Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an ein ggfs. parallel stattfindendes Begleitseminar gebunden sein und eine flexiblere Aufteilung daher andere Absprachen erfordern kann (s. u.).

Wie finde ich ein Praktikum?

Praktikumsdatenbanken: Die Fachschaft bietet ein Praktikumsportal an, in dem Sie Möglichkeiten für alle Arten von Praktika finden. Auch die PsyFaKo hat eine Praktikumsdatenbank eingerichtet.

Forschungsorientiertes Praktikum: Wenn Sie ein Forschungspraktikum an einem der Lehrstühle des Instituts machen möchten, dann können Sie auf den Seiten der Lehrstühle nachsehen, ob Praktika angeboten werden.
Außerdem können Sie direkt Kontakt mit den Lehrstühlen oder externen Forschungseinrichtungen aufnehmen und sich initiativ bewerben.

Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit I: Sie können sich zunächst zum Beispiel an der Liste der für Praktika potenziell geeigneten Einrichtungen orientieren. Auch in den Datenbanken der Fachschaft und der PsyFaKo können Sie nach möglichen Ansprechpartner*innen für diese Praktika suchen. Achten Sie jedoch darauf, dass hier jeweils auch Stellen benannt werden, die im polyvalenten Bachelor-Studiengang Psychologie nicht anerkannt werden können, da sie den Anforderungen der Approbationsordnung nicht genügen.

Schließlich können Sie sich natürlich auch hier initiativ bei Einrichtungen bewerben, in denen Sie gerne ein Praktikum absolvieren möchten.

Berufsqualifizierende Tätigkeit III: Bitte lesen Sie hierzu im Bereich BQT III weiter unten nach.

Ablauf des Praktikums

Typischerweise durchlaufen Sie bei der Planung und Durchführung eines Praktikums die folgenden Schritte:

  1. Sie nehmen mit der Praktikumseinrichtung Kontakt auf und klären bereits erste Rahmenbedingungen.
  2. Falls erforderlich, stellen Sie einen Antrag auf Prüfung der Eignung der Praktikumsstelle.
    Ob dieser Antrag erforderlich ist, können Sie unten in der Beschreibung des jeweiligen Praktikums nachlesen.
  3. Zusage der Praktikumsstelle, Detail-Klärung von Zeitraum und Umfang
  4. Durchführung des Praktikums (z. B. studienbegleitend oder in einem Block)
  5. Sie lassen sich das Praktikum durch die Einrichtung bescheinigen und verfassen einen Praktikumsbericht.
  6. Sie lassen den Praktikumsbericht durch den*die Praktikumsbeauftragte*n am Institut für Psychologie prüfen.
  7. Sie reichen die Unterlagen beim Zentralen Prüfungsamt ein, damit die Leistungspunkte gutgeschrieben werden.

Ausnahme BQT III: Dieser Ablauf ist bei fast allen Praktika gleich. Eine Ausnahme ist die BQT III im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Dieses Praktikum wird stärker durch die Ordnungen reguliert und erfordert daher teilweise ein anderes Vorgehen. Informationen dazu finden Sie im Bereich zur BQT III unten.

Anerkennung des Praktikums

Die Anerkennung eines absolvierten Praktikums erfolgt in zwei Schritten.

1. Zunächst muss Ihr absolviertes Praktikum durch den*die Praktikumsbeauftragte*n des Instituts geprüft werden. Dazu reichen Sie die folgenden Unterlagen gemeinsam in einer pdf-Datei zur Anerkennung per E-Mail an pruefungsausschuss-psychuni-greifswaldde ein:

  • Genehmigung des Praktikums durch den*die Praktikumsbeauftragte*n (falls eine Genehmigung erforderlich war)
  • den von Ihnen verfassten Praktikumsbericht
  • Praktikumsbescheinigung durch die Praktikumseinrichtung
  • von Ihnen bereits vorausgefüllte Vorlage zur Bescheinigung über Abgabe und Bewertung eines Praktikumsberichtes (durch den*die Praktikumsbeauftragte*n)

2. Nach der Bestätigung durch den*die Praktikumsbeauftragte*n reichen Sie die Unterlagen (Praktikumsbericht, Bescheinigung der Praktikumsstelle, Bescheinigung über Abgabe und Bewertung des Praktikumsberichtes) im Zentralen Prüfungsamt ein (als Original oder Kopie, Einreichung per E-Mail möglich). Dieser Schritt ist erforderlich, damit Ihnen die Leistungspunkte gutgeschrieben werden.

    Ausnahme BQT III: Dieses Vorgehen ist bei fast allen Praktika gleich. Eine Ausnahme ist die BQT III im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Dieses Praktikum wird stärker durch die Ordnungen reguliert und erfordert daher teilweise ein anderes Vorgehen. Informationen dazu finden Sie im Bereich zur BQT III unten.

    Hinweise und Bitten zum Umgang mit Formularen und PDF-Dokumenten

    Die Schritte rund um die Praktika erfordern den Umgang mit vielen Dokumenten, die aufwendig von mehreren Personen bearbeitet werden. Dieser Prozess ist vollständig digital möglich. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung. Bitte reichen Sie Praktikums-Dokumente zur Prüfung im Institut daher ausschließlich digital ein. Wir hoffen, dass die folgenden Hinweise bei der Bearbeitung der Dokumente hilfreich sind und möchten Sie auch um einige Dinge bitten:

    • Auf allen Plattformen gibt es kostenlose Software, mit der Sie PDF-Formulare digital ausfüllen und unterschreiben können. Per Tastatur ausgefüllte Dokumente sind leichter lesbar und eine digitale Unterschrift (z. B. mit eingescannter Unterschrift oder per digitalem Stift) reicht für die Schritte rund um die Praktika aus. Bitte vermeiden Sie wenn möglich, Dokumente auszudrucken und einzuscannen.
    • Falls das doch erforderlich sein sollte (zum Beispiel, weil die betreuende Person lieber mit Papier arbeitet): Für alle aktuellen Mobilgeräte gibt es kostenlose Scan-Apps, mit denen Sie Dokumente über die Kamera bequem und in akzeptabler Qualität in PDF-Dokumente umwandeln können. Beispielsweise ist diese Funktion in die Nextcloud-App integriert. Tipp: Achten Sie auf gute Beleuchtung.
    • Es gibt eine große Auswahl kostenloser Software, mit der Sie PDF-Dokumente zusammenfügen (und anderweitig bearbeiten) können. Empfehlenswert ist dafür beispielsweise die Software von pdf24.org, die Sie auch lokal installieren können.
    • Beim Scannen von Dokumenten mit hoher Auflösung haben diese manchmal nicht die korrekte Größe. Um dieses Problem zu beheben, können Sie zum Beispiel die Funktion "PDF Seitengröße ändern" von pdf24.org benutzen. Ein anderer Trick ist, das Dokument nochmal als PDF-Dokument zu „drucken“. Dabei können Sie als Papierformat A4 angeben und dabei einstellen, dass übergroße Seiten verkleinert werden sollen (je nach Software heißt diese Funktion z. B. „übergroße Seiten verkleinern“, oder „an Druckränder anpassen“)
    • Lesbarkeit und Vollständigkeit: Bitte öffnen Sie das finale Dokument vor der Einreichung unbedingt nochmal, um es zu überprüfen. Stellen Sie sicher, dass alle Seiten gut lesbar sind, dass alle Ihre Angaben abgespeichert wurden und dass alle notwendigen Dokumente enthalten sind.
    • Bitte achten Sie auf eine hilfreiche Benennung der eingereichten Datei, sodass Ihr Name und der Inhalt des Dokuments erkennbar sind. Beispiel: Nachname_Vorname_Antrag_Prüfung_Orientierungspraktikum.pdf

    Danke für Ihre Unterstützung!

    Qualitätskontrolle und Praktikumsportale

    Da es sich bei den meisten Praktika nicht um Lehrveranstaltungen handelt und diese auch außerhalb des Instituts für Psychologie absolviert werden, können wir die Rahmenbedingungen der Praktika nicht für jede Einrichtung nachhalten. Es ist daher für andere Studierende hilfreich, wenn Sie über den Bericht hinaus eine kurze Rückmeldung an die Fachschaft geben, wie die Rahmenbedingungen Ihres Praktikums waren (z. B. Wurden Sie betreut oder eher alleine gelassen, würden Sie das Praktikum weiterempfehlen?). Dies können Sie im Praktikumsportal der Fachschaft tun, indem Sie die Umfrage dort ausfüllen. Vielen Dank!

    Auch in der Praktikumsdatenbank der PsyFaKo können Sie Ihre Erfahrungen weitergeben.

    Bescheinigung über Pflichtpraktikum (zur Vorlage bei der Praktikumsstelle)

    Für den Bachelorstudiengang: Hier finden Sie eine Bescheinigung, dass es sich bei Ihren berufsbezogenen Praktika im Bachelorstudiengang um Pflichtpraktika handelt, falls eine Praktikumseinrichtung eine solche Bescheinigung verlangt.

    Für den Masterstudiengang mit Schwerpunkt Forschung: Hier finden Sie eine Bescheinigung für das Berufspraktikum im Masterstudiengang zur Vorlage bei der Praktikumseinrichtung.

    Wenn diese Bescheinigung nicht ausreicht, wenden Sie sich bitte per Mail an den Prüfungsausschuss: pruefungsausschuss-psychuni-greifswaldde.

    Ansprechpersonen, Kontakt

    Zuständig für die meisten Praktika am Institut für Psychologie sind der*die Praktikumsbeauftragte und die Prüfungsausschüsse. Bitte kontaktieren Sie uns über die Mailadresse

    pruefungsausschuss-psychuni-greifswaldde

    Bei Fragen zur BQT III im Master Klinische Psychologie und Psychotherapie können Sie sich an die Studiengangskoordination des Masters wenden.

    II. Praktika im Bachelorstudium
    Praktika - Anzahl, Regelungen und Ordnungen

    Während des Studiums des sechssemestrigen Bachelor of Science Psychologie (Prüfungs- und Studienordnung vom 27. Mai 2020) müssen Sie drei Praktika ableisten: das Orientierungspraktikum, das Forschungsorientierte Praktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I.

    Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten usw.) dieser Praktika sind in Paragraph 6 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) und in der Praktikumsordnung geregelt. Diese Regeln basieren auf den Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Bitte informieren Sie sich zunächst über diese Regelungen. Unkenntnis schützt Sie nicht davor, dass ein Praktikum nicht anerkannt werden kann, falls die von den Ordnungen vorgegebenen Kriterien nicht erfüllt sind.

    Bitte beachten Sie, dass im ausgelaufenen achtsemestrigen Bachelor of Science Psychologie (PSO vom 07.07.2017)  andere Regeln für Praktika gelten, die Sie in der dazugehörigen Prüfungsordnung und der Praktikumsordnung des Studiengangs nachlesen können.

    Orientierungspraktikum

    Ziel und Inhalte: Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in Tätigkeitsfeldern mit Bezug zu psychischer Gesundheit sowie für Einblicke in die berufsethischen Prinzipien und in die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitssystem. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 6) nach.

    Umfang: insgesamt 150 Stunden (entspricht ca. 4 Wochen mit jeweils 35 bis 40 Stunden/Woche bei Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.

    Zeitpunkt: Das Orientierungspraktikum kann jederzeit im Studium abgeleistet werden, also ab dem ersten Semester.

    Einrichtungen und Beantragung: Für das Orientierungspraktikum gelten spezifische Anforderungen an die Art der Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt werden kann. Es muss sich um eine interdisziplinäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder eine andere Einrichtung handeln, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt wird. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn sich die Einrichtung auf der Liste potenzieller Praktikumseinrichtungen befindet. Befindet sich Ihre gewünschte Praktikumseinrichtung nicht auf dieser Liste, muss das Praktikum beantragt werden.

    Beachten Sie, dass die PsychThApprO weitere Kriterien vorgibt. Ob diese Kriterien bei Ihrem Praktikumsvorhaben erfüllt sind, müssen Sie auch bei den aufgeführten Einrichtungen mit der betreuenden Person vorab klären. Dazu können Sie zum Beispiel diese Checkliste  benutzen. Die Betreuung muss durch eine qualifizierte Person (in der Regel mit einem Abschluss Master oder Diplom Psychologie) erfolgen. Die Betreuungsperson muss keine Approbation als Psychotherapeut*in haben und es ist nicht notwendig, dass approbierte Psychotherapeut*innen in der Einrichtung tätig sind. Wenn Sie das Orientierungspraktikum beantragen müssen, nutzen Sie bitte dieses Antragsformular.

    Anerkennung von Praktikumstätigkeiten aus der Zeit vor dem Studium als Orientierungspraktikum

    Es ist möglich, Praktika, die vor dem Psychologiestudium abgeleistet wurden, als Orientierungspraktikum anerkennen zu lassen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie laut Rahmenprüfungsordnung nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn Ihres ersten Semesters einen formalen Anspruch darauf haben, dass über eine beantragte Anerkennung von Vorstudienleistungen entschieden wird. Sollten Sie diese Frist versäumt haben, steht es Ihnen trotzdem frei, einen solchen Antrag zu stellen. Wir empfehlen in diesem Fall dennoch eine möglichst frühe Antragstellung.

    Hinweise zur Antragstellung

    1. Senden Sie den Antrag an das  Prüfungsamt (Eric Semrau). Er leitet den Antrag zur Bearbeitung an den Prüfungsausschuss weiter.
    2. Nutzen Sie das Formular auf der Homepage des Prüfungsamtes (s. Allgemeine Formulare: "Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen").
    3. Ihre (Praktikums-)tätigkeit kann als Orientierungspraktikum anerkannt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen der PsychThApprO erfüllt sind:

    • Mindestens 150 Stunden in Teil- oder Vollzeit
    • Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung (z.B. ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Beratungsstellen, Rehabilitations- und Präventionsangebote)
    • Betreuung erfolgt durch eine qualifizierte Person, in der Regel mit einem Abschluss Master Psychologie/Diplom Psychologie
    • Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Die Studierenden sollen erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung gewinnen und grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit kennenlernen.

    4. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

    • eine Bescheinigung der Praktikumsstelle über das abgeleistete Praktikum, in dem die unter Nr. 3 genannten Punkte bestätigt werden
    • ein 2- bis 3-seitiger Praktikumsbericht über die von der Antragstellerin/dem Antragsteller durchgeführten Tätigkeiten in der Einrichtung.
    Forschungsorientiertes Praktikum (BSc Psychologie)

    Ziele und Inhalte: Im Studiengang ist ein Forschungsorientiertes Praktikum zu absolvieren, das grundlegende Erfahrungen in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit menschlichem Erleben und Verhalten ermöglicht. Das Praktikum muss keinen klinischen Schwerpunkt haben, um für den Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu qualifizieren. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 6) nach.

    Zeitpunkt: Das Praktikum kann frühestens nach dem ersten Semester absolviert werden; empfohlen wird, frühestens ab dem dritten Semester das Praktikum anzustreben.

    Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen Vollzeit mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.

    Einrichtungen und Beantragung: Einschlägige Forschungseinrichtungen der Hochschule (z. B. alle Lehrstühle am Institut für Psychologie) sowie kooperierende Einrichtungen (z. B. Universitätsmedizin, Fraunhofer-Institute, Max-Planck-Institute, psychologische Institute anderer Universitäten). Das Forschungsorientierte Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Kooperation wird hier sehr weit gefasst – wichtig ist, dass eine fachliche Betreuung und Begleitung durch eine psychologische Fachkraft (mind. BSc Psych-Abschluss) sichergestellt werden kann. Bei Unklarheiten - insbesondere bei externen Forschungseinrichtungen - sollten Sie das vor dem Beginn des Praktikums mit dem*der Praktikumsbeauftragte*n abklären (siehe unter Generelles zum Praktikum/Ablauf. Punkt 2). Bitte stellen Sie dazu einen Antrag auf Prüfung der Eignung der Praktikumsstelle mit diesem Formular. Wenn das Forschungspraktikum an einer Einrichtung der Universität Greifswald oder der Universitätsmedizin Greifswald durchgeführt wird, ist keine Antragstellung notwendig.

    Sie können das Forschungsorientierte Praktikum prinzipiell auch in anderen Einrichtungen/Institutionen z. B. Justizvollzugsanstalten, beim BUND für Umwelt und Naturschutz usw. ableisten, wenn sichergestellt ist, dass Sie Erfahrungen in der psychologischen Forschung sammeln. Es ist demgegenüber nicht möglich, sich ein reguläres Praktikum (z. B. Psychologe*in in einer Justizvollzugsanstalt wird beim Arbeitsalltag begleitet) als Forschungspraktikum anerkennen zu lassen.

    Der Nachweis einer Forschungstätigkeit kann auf zwei Wegen erfolgen:

    1. Sie werden in der Einrichtung/Institution von einem*r Psychologen*in betreut und diese*r bestätigt Ihnen die Mitarbeit an einem konkreten Forschungsprojekt.
    2. Sie werden von Mitarbeitenden des Instituts betreut, die Ihnen eine Forschungstätigkeit in der Einrichtung/Institution ermöglichen. So könnten Sie ein Praktikum beim BUND in einem Projekt zur Umweltbildung machen, auch wenn dort kein*e Psychologen*innen tätig sind, wenn Sie z. B. das Bildungskonzept mitgestalten und evaluieren (Datenerhebung und Auswertung) und dabei am Institut betreut werden.

    Rahmenbedingungen: Das Forschungsorientierte Praktikum ist – anders als das Empirisch-methodische Praktikum im 3. Semester – keine Lehrveranstaltung, sondern Sie arbeiten in einer Forschungseinrichtung an einem Projekt mit. Sprechen Sie daher die Rahmenbedingungen vor Beginn des Praktikums mit den betreuenden Personen ab.

    Wenn Sie z. B. in einem Forschungsprojekt des Instituts Ihr Forschungspraktikum machen, dann werden Sie mit Forschungstätigkeiten beauftragt, die Sie zum aktuellen Zeitpunkt Ihres Studiums leisten können. Sie erfüllen dann ggf. die gleichen Tätigkeiten wie studentische Hilfskräfte, die im Projekt für die Forschungstätigkeit angestellt sind. Das ist ganz normal, auch an einer anderen Praktikumsstelle könnten Sie Tätigkeiten ausführen, für die andere Personen bezahlt werden.

    Es ist zudem umgekehrt nicht möglich, sich die Tätigkeit als studentische Hilfskraft am Institut für Psychologie als Forschungspraktikum anerkennen zu lassen.

    Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I)

    Ziele und Inhalte: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 6) nach.

    Umfang: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I umfasst insgesamt 240 Stunden (Dauer ca. 6 Wochen mit jeweils 35 bis 40 Stunden/Woche bei Durchführung in Vollzeit). Die BQT I kann in Teilpraktika abgeleistet werden, die Dauer muss dann jeweils mind. 120 Stunden betragen. Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich.

    Zeitpunkt: Das Praktikum darf erst abgeleistet werden, wenn Sie mindestens 60 LP erworben haben.

    Einrichtungen und Beantragung: Für die Berufsqualifizierende Tätigkeit I gelten spezifische Anforderungen an die Art der Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt werden kann. Zudem muss in der Einrichtung ein*e approbierte*r Psychotherapeut*in tätig sein. Die Anforderungen an die Art der Einrichtung sind erfüllt, wenn sich die Einrichtung auf der Liste potenzieller Praktikumsstellenbefindet. Befindet sich Ihre potenzielle Praktikumsstelle nicht auf dieser Liste, muss das Praktikum mit diesem Formular beantragt werden. Beachten Sie, dass die PsychThApprO weitere Kriterien vorgibt. Ob diese Kriterien bei Ihrem Praktikumsvorhaben erfüllt sind, müssen Sie auch bei den aufgeführten Einrichtungen mit der betreuenden Person vorab klären. Dazu können Sie zum Beispiel diese Checkliste benutzen.

    III. Praktika im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Forschung
    Praktika - Anzahl, Regelungen und Ordnung

    Während des Studiums des Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis (Prüfungs- und Studienordnung vom 20.04.2023) müssen Sie zwei Praktika ableisten. Ein Praktikum muss ein Forschungspraktikum sein. Beim zweiten Praktikum können Sie entscheiden, ob Sie ein weiteres Forschungspraktikum oder ein berufsbezogenes Praktikum absolvieren. Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten, usw.) sind in Paragraph 7 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) geregelt.

    Forschungspraktikum (MSc Forschung)

    Ziele und Inhalte: Im Studiengang ist ein Forschungspraktikum zu absolvieren, das dem Erwerb vertiefter, eigenständiger praktischer Erfahrungen in der empirisch-psychologischen Forschung dient. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.

    Zeitpunkt: Das Praktikum kann jederzeit ab dem 1. Semester absolviert werden.

    Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche bei geblockter Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich. Das Praktikum ist teilbar. Bei Teilung muss jedes Teilpraktikum mindestens 80 Stunden bei einer Mindestdauer von vier Wochen betragen.

    Einrichtungen: Mindestens ein Forschungspraktikum muss an einem Lehrstuhl des Instituts für Psychologie an der Universität Greifswald durchgeführt werden.

    Wenn Sie ein zweites Forschungspraktikum durchführen, kann dieses in einer einschlägigen Forschungseinrichtung im In- und Ausland absolviert werden. Die Betreuung erfolgt durch Personen mit einem Diplom oder Masterabschluss Psychologie. 

    Beantragung: Forschungspraktika müssen nicht vorab geprüft werden. Wir empfehlen einen Antrag auf Prüfung der Eignung, wenn Sie unsicher sind, ob eine externe Praktikumsstelle geeignet ist.

    Berufsbezogenes Praktikum (MSc Forschung)

    Ziele und Inhalte: Im Studiengang kann ein zweites Forschungspraktikum oder ein berufsbezogenes Praktikum durchgeführt werden. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.

    Zeitpunkt: Das Praktikum kann jederzeit ab dem 1. Semester absolviert werden.

    Umfang: 6 LP, 180 Stunden (entspricht etwa 5 Wochen mit 35-40 Arbeitsstunden pro Woche bei geblockter Durchführung in Vollzeit). Eine studienbegleitende Durchführung in Teilzeit ist möglich. Das Praktikum ist teilbar. Bei Teilung muss jedes Teilpraktikum mindestens 80 Stunden bei einer Mindestdauer von vier Wochen betragen.

    Einrichtung: Alle Berufsfelder, in denen Psycholog*innen mit dem Abschluss Master of Science oder Diplom Psychologie tätig sind.

    Beantragung: Forschungspraktika müssen nicht vorab geprüft werden. Wir empfehlen einen Antrag auf Prüfung der Eignung, wenn Sie unsicher sind, ob eine externe Praktikumsstelle geeignet ist. Berufsbezogene Praktika müssen beantragt werden.

    Anerkennung von Teilpraktika

    Die Praktika im Masterstudiengang sind teilbar. Bei Teilung muss jedes Teilpraktikum mindestens 80 Stunden bei einer Mindestdauer von vier Wochen betragen.

    Die Unterlagen zur Anerkennung von Teilpraktika reichen Sie erst dann ein, wenn vom Umfang her ein volles Praktikum erreicht ist. Für Teilpraktika können keine Bescheinigungen über die Abgabe und Bewertung des Praktikums ausgestellt werden. Auch die Leistungspunkte können vom Prüfungsamt erst nach Absolvierung aller Teilpraktika gutgeschrieben werden.

    IV. Praktika im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
    Praktika - Anzahl, Regelungen und Ordnung

    Während des Studiums des Master of Science Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (Prüfungs- und Studienordnung vom 20.04.2023) müssen Sie zwei Praktika absolvieren: ein Forschungsorientiertes Praktikum sowie die Berufsqualifizierende Tätigkeit III (ambulant und (teil-)stationär). Die Rahmenbedingungen (Dauer, Tätigkeit, Durchführungsmodalitäten, usw.) sind in Paragraph 7 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) geregelt.

    Berufsqualifizierende Tätigkeit III - ambulant (BQT III-a)

    Ziele und Inhalte: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie ambulant (BQT III-a) dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der klinischen Versorgung. Die Studierenden setzen die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie erworben haben im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten im ambulanten Behandlungssetting um. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.

    Umfang: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – ambulant umfasst insgesamt 150 Stunden (Dauer ca. 16 Wochen) und ein Fallseminar. Eine Anpassung der Praktikumsdauer ist unter Berücksichtigung der ggf. parallel stattfindenden Lehrveranstaltung und in individueller Absprache mit der Studiengangskoordination möglich.

    Zeitpunkt: Das Praktikum findet regulär im dritten oder vierten Fachsemester statt. Teilnahmevoraussetzung ist das erfolgreich absolvierte Modul F.

    Einrichtungen und Beantragung: Das Praktikum findet in den Forschungs- und Hochschulambulanzen in der Wollweberstraße in Greifswald statt und wird betreut durch die hauseigenen Lehrtherapeut*innen. Mit dem Ziel, dass die Studierenden an ambulanten Behandlungen von Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Behandlungen in verschiedenen Therapieverfahren beteiligt werden, erfolgt die Zuordnung der Studierenden zu den verschiedenen Lehrtherapeut*innen zu Beginn des Praktikums.

    Die Beantragung des Praktikums erfolgt durch eine Abfrage der Präferenzen zur Gestaltung des dritten und vierten Fachsemesters zu Beginn des zweiten Fachsemesters, welche von der Studiengangskoordination durchgeführt wird.

    Berufsqualifizierende Tätigkeit III - (teil-)stationär (BQT III-s)

    Ziele und Inhalte: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (teil-)stationär (BQT III-s) dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der klinischen Versorgung. Die Studierenden setzen die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie erworben haben im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten im (teil-)stationären Behandlungssetting um. Die genauen Qualifikationsziele und Inhalte des Praktikums lesen Sie bitte in der Prüfungs- und Studienordnung (§ 7) nach.

    Umfang: Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – (teil-)stationär umfasst insgesamt 450 Stunden (Dauer ca. 16 Wochen mit jeweils 30 Stunden/Woche) sowie ein Begleitseminar. Die BQT III-s kann in Teilpraktika abgeleistet werden, die Dauer muss dann mind. 6 Wochen betragen. Eine Verkürzung der Praktikumsdauer durch eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ist unter Berücksichtigung der ggf. parallel stattfindenden Lehrveranstaltung und in individueller Absprache mit der Praktikumseinrichtung möglich.

    Zeitpunkt: Das Praktikum findet regulär im dritten oder vierten Fachsemester statt. Teilnahmevoraussetzung ist das erfolgreich absolvierte Modul F.

    Einrichtungen und Beantragung: Für die Berufsqualifizierende Tätigkeit III-s gelten spezifische Anforderungen an die Art der Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt werden kann. Es existieren bereits Kooperationsverträge mit verschiedenen Kliniken, welche diese Voraussetzungen erfüllen. Eine Verteilung der Studierenden auf diese Einrichtungen erfolgt zentral durch die Universität Greifswald, sodass dann nur eine Praktikumsbewerbung bei dieser einen Klinik notwendig ist.

    Möchten die Studierenden in einer Klinik ein Praktikum absolvieren, mit der noch kein Kooperationsvertrag besteht, wird nach erfolgreicher Bewerbung bei der Einrichtung ein Kooperationsvertrag aufgesetzt, sofern die Umsetzung der PsychThApprO im Praktikum umgesetzt werden kann. Zuständig ist die Studiengangskoordination.

    Die Beantragung des Praktikums erfolgt durch eine Abfrage der Präferenzen zur Gestaltung des dritten und vierten Fachsemesters zu Beginn des zweiten Fachsemesters, welche von der Studiengangskoordination durchgeführt wird.

    V. Fragen und Antworten
    Kann ich unterschiedliche Arten von Praktika (z. B. Orientierungspraktikum, BQT I) nacheinander in der gleichen Einrichtung absolvieren?

    Ja, das ist möglich, solange die Kriterien der jeweiligen Praktika erfüllt werden.

    Ausnahme: Das trifft nicht zu auf die Teil-Praktika im ausgelaufenen achtsemestrigen Bachelorstudium Psychologie, die in verschiedenen Praktikumsstellen absolviert werden müssen.

    Kann ich mein Praktikum in einer Einrichtung zeitlich in mehrere Abschnitte teilen?

    Ja, die meisten Praktika müssen nicht in einem Block durchgeführt werden. Sie können das Praktikum nach Vereinbarung mit der Praktikumsstelle auch in Teilzeit oder in mehreren Vollzeit-Abschnitten absolvieren.

    Entscheidend ist die Anzahl der Stunden, die Ihnen am Ende des Praktikums von der Praktikumsstelle bescheinigt werden.

    Es nicht nötig, für einzelne Abschnitte eines Praktikums in einer Einrichtung separate Praktikumsanträge zu stellen. Geben Sie beim Antrag einfach den voraussichtlichen ersten und letzten Tag Ihres Praktikums an.

    Bitte beachten Sie, dass eine Flexibilisierung der BQT III im Masterstudiengang für Klinische Psychologie und Psychotherapie teilweise individuelle Absprachen mit der Studiengangskoordination erfordert.

    Kann ich ein Praktikum (z. B. das Orientierungspraktikum) beliebig aufteilen, sodass ich die insgesamt erforderlichen Stunden in verschiedenen Praktikumseinrichtungen absolviere?

    Eine Aufteilung eines Praktikums auf mehrere Einrichtungen ist nur möglich, wenn in der gültigen Prüfungs- oder Praktikumsordnung explizit eine Teilbarkeit des jeweiligen Praktikums vorgesehen ist. Dies ist im Bachelorstudiengang nur bei der BQT I der Fall. Im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forschung in Wissenschaft und Praxis sind beide Praktika teilbar. Bitte beachten Sie den von den Ordnungen vorgeschriebenen Mindestzeitraum und die Mindeststundenzahl pro Teilpraktikum.

    Auch wenn ein Praktikum nicht teilbar ist, schließt das nicht aus, dass Sie innerhalb von einer Praktikumseinrichtung verschiedene Stationen absolvieren und/oder von mehreren Personen betreut werden.

    Praktika müssen auch nicht in einem einzelnen zeitlich zusammenhängenden Block absolviert werden. Sie können auch studienbegleitend abgeleistet werden. Deswegen kann Ihr Praktikum in einer Einrichtung auch mehrere zeitliche Abschnitte beinhalten.

    Betreuung, Arbeitszeiten und Arbeitszeiträume vereinbaren Sie individuell mit der Praktikumseinrichtung. Entscheidend für die Anerkennung ist, dass Sie am Ende einen zusammenhängenden Praktikumsbericht und eine Bescheinigung der Praktikumseinrichtung über die notwendige Gesamtdauer des Praktikums einreichen.

    Gibt es einen Praktikumsvertrag, den die Universität Greifswald vorgibt oder zur Verfügung stellt?

    Nein. Wie Sie die Bedingungen Ihres Praktikums regeln, liegt im Verantwortungsbereich von Praktikumsstelle (als Arbeitgeber*in) und Ihnen (als Arbeitnehmer*in). Im Internet finden Sie bei Bedarf zahlreiche Vorlagen für Praktikumsverträge. Gesetzlich ist ein schriftlicher Praktikumsvertrag nicht vorgeschrieben.

    Ich habe das Praktikum nicht rechtzeitig beantragt. Kann es trotzdem anerkannt werden?

    Für manche Arten von Praktika sieht die Prüfungs- oder Praktikumsordnung vorab eine Prüfung der Eignung der Praktikumsstelle vor. Die Intention dieser Regelungen ist, Praktika vorzubeugen, die nicht anerkannt werden können. Wenn das Praktikum den Vorgaben entspricht, kann es möglicherweise dennoch anerkannt werden. Bitte stellen Sie dazu auch in diesem Fall so früh wie möglich einen Antrag zur Prüfung der Eignung.

    Ich bin während des Praktikums krank geworden und habe daher noch nicht alle notwendigen Stunden erbracht. Kann ich das Praktikum trotzdem anerkennen lassen?

    Eine Anerkennung von Praktika ist nur möglich, wenn der Stundenumfang den Vorgaben der Prüfungs- und Studienordnung entspricht. Besprechen Sie mit Ihrer Praktikumsstelle, wie Sie Fehlzeiten ausgleichen können.

    Die zeitliche Planung meines Praktikums hat sich geändert. Muss ich noch mal eine Prüfung auf Eignung des Praktikums beantragen?

    Nein, das ist nicht notwendig. Eine Anerkennung ist dann möglich, wenn Sie den erforderlichen Stundenumfang erbracht haben.

    Kann ich das Orientierungspraktikum im Bachelor Psychologie in einer Einrichtung absolvieren, in der keine Psychotherapeut*innen tätig sind? Ich habe dazu widersprüchliche Informationen bekommen.

    Zum 01.06.2023 ist eine Änderung der PsychThApprO in Kraft getreten. Dabei ist dieses Kriterium für die Orientierungspraktika weggefallen. Sie können Ihr Orientierungspraktikum daher auch in einer Einrichtung absolvieren, in der Sie durch eine qualifizierte Person (in der Regel MSc- oder Diplom-Psycholog*innen) betreut werden, die nicht approbiert ist. Orientierungspraktika sind weiterhin nur in Einrichtungen möglich, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen die in der PsychThApprO formulierten Lernziele des Orientierungspraktikums erreichbar sind.

    Wie viel Zeit muss ich für die Prüfung meines Antrags einplanen?

    Wir sind um eine möglichst schnelle Bearbeitung der Anträge bemüht. Planen Sie dennoch mindestens eine Woche Bearbeitungszeit ein. Beachten Sie, dass es im Ausnahmefall beispielsweise in der Urlaubszeit, durch Konferenzen oder zu Semesterbeginn auch länger dauern kann. Danke für Ihre Geduld!

    Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich ein abgeleistetes Praktikum anerkennen lassen muss?

    Zur Anerkennung Ihres Praktikums reichen Sie Ihre Unterlagen zunächst bei dem*der Praktikumsbeauftragten des Instituts für Psychologie zur Prüfung ein und lassen das Praktikum im Anschluss beim Zentralen Prüfungsamt verbuchen. Das Prüfungsamt trägt die für das Praktikum erworbenen Leistungspunkte ein. Für beide Schritte gibt es keine Fristen.

    Wir empfehlen dennoch eine zeitnahe Einreichung im gleichen oder dem nachfolgenden Semester des Praktikums. Bedenken Sie, dass sich Strukturen und Personal Ihrer Praktikumseinrichtung ändern können. Eine zeitnahe Einreichung sichert zum Beispiel die Möglichkeit von Rückfragen bei allen Beteiligten und nötigenfalls die Korrektur oder Ergänzung von Dokumenten zur Anerkennung. Bitte planen Sie bei der Abgabe ein, dass der Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt jeweils Zeit für die Bearbeitung benötigen.

    Eine Ausnahme ist die Anerkennung von Praktikumstätigkeiten vor dem Studium als Orientierungspraktikum im Bachelorstudium Psychologie. Laut Rahmenprüfungsordnung haben Sie nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn Ihres ersten Semesters einen formalen Anspruch darauf, dass über eine beantragte Anerkennung von Vorstudienleistungen entschieden wird. Sollten Sie diese Frist versäumt haben, steht es Ihnen trotzdem frei, einen solchen Antrag zu stellen. Wir empfehlen in diesem Fall dennoch eine möglichst frühe Antragstellung (siehe Detailinformationen zum Orientierungspraktikum).

    Bin ich während des Praktikums über die Universität unfallversichert?

    Immatrikulierte Studierende sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Bei Unfällen im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule ist die Unfallkasse des Bundeslandes zuständig. Während eines Praktikums außerhalb der Hochschule ist in der Regel die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist und aus dessen Beiträgen zur Unfallversicherung der Versicherungsschutz getragen wird. Weitere Infos finden Sie hier.

    Ich habe eine Frage, die hier nicht geklärt wird. An wen kann ich mich wenden?

    Richten Sie Ihre Fragen per E-Mail an pruefungsausschuss-psychuni-greifswaldde. Ihre E-Mail erreicht Jan Crusius als Praktikumsbeauftragten und/oder Frau Punkt.

    Bei Fragen zur BQT III können Sie sich an die Studiengangskoordination des Masters mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie wenden.