Anerkennung von Modulen, Prüfungsleistungen aus Psychologiestudiengängen und Quereinstieg in ein höheres Fachsemester im polyvalenten Bachelor of Science Psychologie

Um in ein höheres Fachsemester einzusteigen, muss eine ausreichende Anzahl von Leistungspunkten in Psychologie vorliegen. Für einen Einstieg in das 3. Semester sind das mind. 45 Leistungspunkte.

Von diesen 45 Leistungspunkten müssen mind. 6 Leistungspunkte im Modul Statistisches Denken sowie entweder 8 Leistungspunkte im Modul Differentielle und Persönlichkeitspsychologie ODER 10 Punkte im Modul Allgemeine Psychologie: Lernen, Motivation, Emotion erbracht worden sein. 

Für eine Zulassung zum 5. Fachsemester müssen Bewerber*innen mind. 100 Leistungspunkte nachweisen, davon 

mind. 10 LP in Allgemeine Psychologie: Lernen, Motivation, Emotion 
mind. 8 LP in Modul Differentielle und Persönlichkeitspsychologie 
mind. 10 LP in Allgemeine Psychologie: Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken
mind. 8 LP in Entwicklungspsychologie 
mind. 11 LP in Biologische Psychologie, Grundlagen der Medizin, Grundlagen der Pharmakologie
mind. 6 LP in Statistisches Denken 
mind. 8 LP im Empirisch-Experimentelles Praktikum 
mind. 6 LP in Forschungsmethoden 
mind. 5 LP im Orientierungspraktikum 

Dabei ist zu beachten, dass die Anerkennung für den polyvalenten Bachelorstudiengang erfolgen muss, der die Voraussetzung für den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie und somit auch für die Approbation ist.

Daher können aus Bachelorstudiengängen, die nicht approbationskonform sind und keine berufsrechtliche Anerkennung haben, nur solche Module anerkannt werden, die nicht durch die Approbationsordnung berührt werden. Da aber alle Grundlagenmodule wie z. B. die Module der Allgemeinen Psychologie oder der Biologischen Psychologie durch die Approbationsordnung berührt sind, werden diese nicht anerkannt.

Die Idee hinter dieser Anerkennungspraxis ist es, sicherzustellen, dass Sie nicht nur die jeweiligen Abschlüsse (Bachelor und Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie) erwerben, sondern bundesweit mit diesen Abschlüssen auch zur staatlichen Approbationsprüfung zugelassen werden können.

Die Approbation zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin wird nicht von den Universitäten, sondern nach bestandener staatlicher Approbationsprüfung von den Landesprüfungsämtern erteilt. Für Mecklenburg-Vorpommern hat das Institut für Psychologie diese Anerkennungspraxis mit dem Landesprüfungsamt für Heilberufe abgestimmt. Dies gilt nicht für andere Bundesländer. Durch die relativ strenge Anerkennungspraxis wird sichergestellt, dass Sie am Ende des Studiums bundesweit die Approbation erhalten können.

Zum Antragsverfahren können Sie sich hier informieren.