Fachstudienberatung Psychologie

  • Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

Dr. Janine Wirkner

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Raum 220
Termine nach vorheriger Vereinbarung

janine.wirkneruni-greifswaldde

Im Folgenden finden Sie einige Informationen zum Zulassungsverfahren für diesen Masterstudiengang.

Zulassung zum Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

Voraussetzung:

Approbationskonformer, dreijähriger Bachelor Psychologie oder ein äquivalenter Bachelorstudiengang, der die Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 04.03.2020 erfüllt.

Der absolvierte Bachelorstudiengang Psychologie muss über die berufsrechtliche Anerkennung verfügen.

Nachweis:

Bachelorzeugnis oder Bescheinigung der Hochschule

Wenn das Bachelorzeugnis die berufsrechtliche Anerkennung/Konformität mit der Approbationsordnung nicht ausweist, muss eine Bescheinigung der Hochschule, an der der Bachelorabschluss erworben wurde, eingereicht werden (Anerkennungsformular).

Vorgehen für Bewerber*innen aus einem Studiengang ohne berufsrechtliche Anerkennung oder mit einem ausländischen Bachelorabschluss:

Voraussetzung für die Zulassung zum Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist ein Bachelor mit berufsrechtlicher Anerkennung, der die Vorgaben der Approbationsordnung erfüllt (siehe § 8 PsychThApprO).

Dazu gehören inhaltlich:

- Grundlagen der Psychologie
- Grundlagen der Pädagogik
- Grundlagen der Medizin
- Grundlagen der Pharmakologie
- Störungslehre
- psychologische Diagnostik
- allgemeine Verfahrenslehre
- präventive und rehabilitative Konzepte
- wissenschaftliche Methodenlehre
- Berufsethik und -recht

sowie drei Praktika, die die in der PsychThApprO festgelegten Bedingungen erfüllen müssen (siehe §§ 13-15 PsychThApprO).

Die berufsqualifizierende Tätigkeit I muss beispielsweise unter Betreuung von Psychotherapeut*innen erfolgen, die in Deutschland approbiert wurden.

In einigen Modulen muss zudem die Anwesenheit nachgewiesen werden.

Wenn der von Ihnen studierte Bachelorstudiengang die berufsrechtliche Anerkennung (noch) nicht hat, Sie aber sicher sind, dass die in der PsychThApprO genannten Inhalte vollständig gelehrt wurden und auch die Praktika approbationskonform durchgeführt wurden, reichen Sie bitte ebenfalls die Bescheinigung der Hochschule ein sowie ergänzend die Übersichtstabelle über die Inhalte Ihres absolvierten Studiengangs (Anlage Anerkennungsformular).

Hinweis:

Nach dem Abschluss des Masterstudiums müssen Sie sich beim Landesprüfungsamt zur psychotherapeutischen Prüfung anmelden. Das Landesprüfungsamt entscheidet aufgrund der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen über die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung und die Erteilung der Approbation.