Begriffserklärungen

Approbation

Approbation: Staatliche Berufszulassung für akademische Heilberufe. In Deutschland: Ärzte*innen, Zahnärzte*innen, Psychologische Psychotherapeuten*innen, Kinder- und Jugend Psychotherapeuten*innen, Apotheker*innen, Tierärzte*innen.
Umfasst: Befugnis, die entsprechenden Berufe selbstständig auszuüben sowie die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen.

 

Approbationsordnung

Approbationsordnung: Rechtsverordnung, die in Deutschland die staatliche Berufszulassung für akademische Heilberufe (Approbation, siehe unten) regelt.