Anerkennung von Vor-Studiumspraktika als Orientierungspraktikum
1. Anträge auf Anerkennung von Praktika, die vor dem Studiumsbeginn abgeleistet wurden, als Orientierungspraktikum im Studiengang Bsc Psychologie sind direkt an das Prüfungsamt (Herr Semrau) zu stellen. Er leitet sie dann weiter an das Institut.
2. Für den Antrag gibt es ein Formular auf der Homepage des Prüfungsamtes: unter Sonstige Formulare: "Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen".
3. Grundlage für das Orientierungspraktikum bildet die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO). Dabei können auf Antrag der Studierenden auch Praktikumstätigkeiten, die vor dem Studium abgeleistet wurden, für das Orientierungspraktikum anerkannt werden (siehe Absatz 5), sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen müssen durch die Praktikumsstelle bestätigt werden und umfassen:
- Mindestens 150 Stunden in Teil- oder Vollzeit
- Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung (z.B. ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Beratungsstellen, Rehabilitations- und Präventionsangebote)
- interdisziplinäre Strukturen (i.d.R. mehrere Berufsgruppen umfassend, z.B. Soziale Arbeit, Pflege)
- Tätigkeit unter Supervision von approbierten Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen im Erwachsenen- oder Kinder und Jugendlichenbereich
4. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden: (a) eine Bescheinigung der Praktikumsstelle über das abgeleistete Praktikum, in dem die unter Nr. 3 genannten Punkte bestätigt werden, (b) ein 2-3 seitiger Praktikumsbericht über die von der Antragstellerin/dem Antragsteller durchgeführten Tätigkeiten in der Einrichtung.
17.11.2021